Breitbandausbau Deutsche Glasfaser; Information des Bay. Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat zur Anfrage der Deutschen Glasfaser GmbH in Heilsbronn und Absichtserklärung zum Abschluss einer Wegenutzungsvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 02.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 9. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 02.12.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Über die Anfrage der Dt. Glasfaser GmbH und die notwendige Absichtserklärung wurde bereits in den Sitzungen des Stadtrates vom 13.11.2019, 15.01.2020, 11.03.2020, 22.07.2020 und zuletzt am 16.09.2020 beraten und dabei beschlossen, dass einer Wegenutzungsvereinbarung nur im Rahmen des Förderverfahrens nach der BayGibitR zugestimmt wird.
Nachdem der Beschluss des Stadtrates vom 16.09.2020 der Dt. Glasfaser mitgeteilt wurde, zog diese das Bay. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) zum Verfahren zu. Von dortiger Seite wurde der Stadt Heilsbronn mitgeteilt, dass das Vorgehen der Dt. Glasfaser für deren Ausbauvorhaben üblich wäre und von Seiten des Ministeriums dazu keine Einwendungen bestehen. Grundsätzlich begrüßt das StMFH die Aktivitäten der Dt. Glasfaser, da damit ohne Förderverfahren Glasfaseranschlüsse hergestellt werden und somit öffentliche Gelder in beträchtlicher Höhe eingespart werden können.
Das StMFH teilte zudem mit, dass trotz der eigenwirtschaftlichen Absichten der Deutschen Glasfaser ein Markterkundungsverfahren für das gesamte Stadtgebiet durchgeführt werden kann. Somit wäre nach erfolgtem Ausbau jeder Haushalt mit einer Bandbreite von mindestens 200 Mbit/s versorgt.
Deutsche Glasfaser hatte bisher mitgeteilt, dass die Bereiche, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau erwogen wird, vom Förderverfahren ausgeschlossen wären. So wären u.U. Lücken in der Versorgung entstanden, sollte die Deutsche Glasfaser nach der Nachfragebündelung einzelne Bereich aus wirtschaftlichen Gründen nicht ausbauen.
Das StMFH teilte mit, dass die Wegenutzungsvereinbarung rechtlich nicht notwendig wäre, jedoch die Deutsche Glasfaser auf diese bestünde. Deswegen wurde in Zusammenarbeit mit dem Bay. Gemeindetag ein Muster für eine Wegenutzungsvereinbarung erstellt. Der der Stadt Heilsbronn übersandte Vereinbarungsentwurf entspricht inhaltlich diesem Muster.
Deutsche Glasfaser beabsichtigt und räumt sich nach § 4 Abs. 2 der Wegenutzungsvereinbarung das Recht ein, Leitungen in reduzierter Verlegetiefe (30 – 50 cm) zu verlegen. Dies ist nach § 68 Abs. 2 Satz 2 TKG dann ausdrücklich möglich, wenn die geringere Verlegetiefe nicht zu Beeinträchtigungen des Schutzniveaus und nicht zu einer wesentlichen Erhöhung des Erhaltungsaufwandes führt oder die Deutsche Glasfaser die durch eine mögliche wesentliche Beeinträchtigung entstehenden Kosten bzw. den höheren Verwaltungsaufwand übernimmt.
Eine entsprechende Regelung zur Tragung möglicher Kosten enthält die Wegenutzungsvereinbarung. Somit besteht, auch ohne Wegenutzungsvereinbarung, für die Deutsche Glasfaser das Recht, die Leitungen in geringerer Tiefe zu verlegen.
Aufgrund der neuerlichen Einschätzung des StMFH und der vereinbarten Kostentragung für Mehraufwendungen durch die Verlegetiefe empfiehlt die Stadtverwaltung nunmehr, der Absichtserklärung stattzugeben.
Gegenüber dem bisherigen Stand wird die Absichtserklärung um folgende Klausel ergänzt:
„Die Deutsche Glasfaser nimmt an der Ausschreibung im Rahmen der Bayerischen Gigabitförderung teil, für die Ausbaugebiete, die nicht von ihr eigenwirtschaftlich erschlossen werden können.“
Mit dieser Formulierung erklärt die Dt. Glasfaser ihre Teilnahme am Förderverfahren der Stadt Heilsbronn für das übrige Stadtgebiet.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Absichtserklärung gegenüber der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH mit dem übersandten Zusatz nunmehr zu und stellt den Abschluss einer Wegenutzungsvereinbarung nach dem übersandten Muster in Aussicht. Die betreffenden Beschlüsse des Stadtrates vom 22.07.2020 und vom 16.09.2020 werden hiermit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2021 11:16 Uhr