Benutzungs- und Gebührenordnung der Mittagsbetreuung hier: Beratung und Beschluss über den Erlass einer Benutzungs- und Gebührenordnung für die Mittagsbetreuung Grundschule in Wohmbrechts und der Anpassung der Benutzungsgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Gemeinderates, 07.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 28. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für die Mittagsbetreuung existiert in der Gemeinde Hergatz keine Benutzungs- und Gebührenordnung. Stattdessen werden Einzelverträge abgeschlossen, die in ihren Voraussetzungen gleich sind. Angestrebt werden soll die Nutzung der Mittagsbetreuung über eine neue Ordnung. Dadurch können allgemeingültige Regelungen geschaffen werden und die Nutzungsbedingungen der Mittagsbetreuung werden auf den neuesten Stand gebracht, der Verwaltungsaufwand sinkt.

Herzstück der Benutzungs- und Gebührenordnung ist die Regelung der Benutzungsgebühren. Aktuell wird die Benutzungsgebühr in der Gemeinde Hergatz errechnet aus einer Multiplikation der gebuchten Stunden, einem festen Stundensatz und einem Faktor 4. Diese Berechnungsmethode ist unnötig aufwendig und wird in keiner anderen Landkreiskommune praktiziert. Gängig sind dagegen Gebührentabellen die sich pauschal an der regulären Betreuungszeit (bis 14 Uhr) und der verlängerten Betreuungszeit (bis 16 Uhr) orientieren. Dieses Modell wurde auch in den Entwurf eingearbeitet. Die Defizite sind im Bereich der Mittagsbetreuung auf ein erhebliches Maß angestiegen. Der bisherige Stundensatz für eine Betreuungsstunde liegt bei 1,30 €. Der in der Ordnung angesetzte Stundensatz liegt bei 2,25 €. Die Verwaltung schlägt den Erlass einer Benutzungs- und Gebührenordnung vor mit einer Anhebung der Gebühren. Ebenso wird vorgeschlagen, die Gebühren der Hausaufgabenbetreuung (1 € je Stunde, insgesamt ca. 230 € im Monat) nicht mehr extra zu berechnen, sondern sie in der Gebühr der Mittagsbetreuung zu inkludieren. Auch dadurch kann eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands erreicht werden.

Im Folgenden, die Finanzierungsbilanz der Mittagsbetreuung:

Zusammenfassung Finanzierungsbilanz Mittagsbetreuung
  • Kosten Mittagsbetreuung 2018 bis 2020 im Schnitt pro Jahr 54.358,29 € 
  • Gebühreneinnahmen 2018 bis 2020 im Schnitt pro Jahr 16.550,37 € = 30,45 % der Ausgaben 
  • Zuschüsse 2018 bis 2020 im Schnitt pro Jahr 6.886,13 € = 12,67 % der Ausgaben 
  • Defizit 2018 bis 2020 im Schnitt pro Jahr 30.921,79 € = 56,89 % der Ausgaben
 
  • Gebühreneinnahmen von 2,25 € pro Stunde = 39.960 € = 73,51 % der Ausgaben
  • Gebühreneinnahmen aktuell = 1,30 € pro Betreuungsstunde = 30,45 % der Ausgaben
  • Gebühr 2022 von 1,30 € auf 2,25 € = 0,95 € = 73,08 % Steigerung auf niedrigem Niveau

Am 14.02.2022 fand die Sitzung des Familien- Sozial- und Personalausschusses statt. Ebenfalls teilgenommen haben zwei Vertreter des Elternbeirates. 
Grundsätzlich besteht Einvernehmen zum Entwurf. Die Erhöhung des Stundensatzes für eine Betreuungsstunde von 1,30 € auf 2,25 € wird zwar grundsätzlich kritisch gesehen. Auf Grund der Defizite ist die Erhöhung aus Sicht des Elternbeirates aber auch nachvollziehbar. 

Nach Vorgaben des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) sind die Träger angehalten, kostendeckend zu arbeiten. Eine Kostendeckung ist, auch mit der Erhöhung des Stundensatzes, nicht gegeben.

Das Gremium war sich einig, dass die Erhöhung gerechtfertigt sei. Wie sich der Betreuungsaufwand und die damit verbundenen Kosten für den Träger in Zukunft entwickeln werden ist schwierig abzuschätzen. In Anbetracht der letzten Jahre ist von einer weiteren Kostensteigerung auszugehen.

Der Elternbeirat merkte an, dass die künftige Ordnung ein Betreuungsmodell berücksichtigen soll, welches die Möglichkeit bietet, die Wochentage flexibler zu buchen. Dies betrifft in erster Linie Familien, welche keine festen Arbeitszeiten haben, z.B. wechselnde Schichtarbeit. Im aktuellen Entwurf ist dieser Wunsch in § 3 Absatz 7 berücksichtigt.

Bei der Festsetzung der Gebühren soll außerdem darauf geachtet werden, dass bei Mischbuchungen (reguläre und verlängerte Betreuung) nicht der maximale Gebührensatz (184,50 € = 4 Wochentage verlängerte Betreuung und 1 Wochentag reguläre Betreuung) überschritten wird. Auch dieser Wunsch wurde im Gebührenmodell umgesetzt.

Der Gemeinderat hat ebenso zu entscheiden, ob in Zukunft 12 Monate oder auf Grund der Sommerferienzeit lediglich 11 Monate abgebucht werden sollen. Die im Vergleich betrachteten Gemeinden im Landkreis buchen 11 Monate, manche lediglich 10 Monate (Hergensweiler, Weißensberg). In der Gemeinde Hergatz wird aktuell 12 Monate abgebucht.

Die Verwaltung schlägt vor, die Ordnung in kurzen Zyklen zu überprüfen. Angedacht ist, aufgrund der vielen Änderungen bereits im nächsten Schuljahr eine Überprüfung vorzunehmen. In der Folgezeit soll die Überprüfung alle 2 Jahre stattfinden.

Der Entwurf der Benutzungs- und Gebührenordnung lautet wie folgt:

§1
Trägerschaft und Zweckbestimmung

  1. Die Gemeinde Hergatz betreibt die Mittagsbetreuung für Grundschüler an der Grundschule Wohmbrechts als öffentliche Einrichtung.
  2. In der Mittagsbetreuung werden Schulkinder bis einschließlich der 4. Schulklasse betreut.
  3. Es wird eine Hausaufgaben- und verlängerte Mittagsbetreuung angeboten.


§2
Beginn und Beendigung des Benutzungsverhältnisses

  1. Das Benutzungsverhältnis beginnt mit der Aufnahme des Schulkindes in die Mittagsbetreuung. Die Aufnahme erfolgt durch die schriftliche Anmeldung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und durch die Aufnahmebestätigung der Grundschule Wohmbrechts. Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich zum Monatsbeginn.
  2. Eine Aufnahme erfolgt soweit Plätze vorhanden sind. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
  3. Bei der Anmeldung sind alle relevanten Daten vom Kind und Eltern anzugeben.
  4. Das Benutzungsverhältnis endet durch schriftliche Abmeldung des Schulkindes durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder durch Ausschluss des Kindes durch den Einrichtungsträger.
  5. Die Abmeldung kann grundsätzlich nur zum Ende eines Schuljahres erfolgen. Bei Wegzug oder Schulwechsel des Schulkindes ist die Abmeldung unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich.
  6. Das Benutzungsverhältnis endet automatisch ohne Abmeldung beim Übertritt in eine weiterführende Schule (Ende 4. Klasse).
  7. Der Einrichtungsträger kann das Benutzungsverhältnis aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Nichtzahlung einer fälligen Gebührenschuld trotz Mahnung oder wenn das Schulkind über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als einem Monat unentschuldigt fehlt.
  8. Kinder, welche die reguläre Mittagsbetreuung besuchen, haben die Möglichkeit eines gelieferten Mittagessens. Kinder, welche die verlängerte Mittagsbetreuung besuchen, bekommen zusätzlich zum freiwilligen Mittagessen eine Hausaufgabenbetreuung.


§3
Benutzungsgebühren

  1. Für den Besuch der Mittagsbetreuung werden Benutzungsgebühren erhoben. Gebührenschuldner sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Mehrere Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften als Gesamtschuldner.
  2. Die Benutzungsgebühren werden für 12 Monate erhoben. (Alternativ: Die Benutzungsgebühren werden für 11 Monate erhoben.)
  3. Die Gebührenschuld entsteht in der jeweils festgesetzten Höhe zum 1. Jeden Monats, in dem ein Schulkind die Mittagsbetreuung besucht oder nicht wirksam abgemeldet ist.
  4. Die Benutzungsgebühren werden jeweils zum 15. eines Monats zur Zahlung fällig. Es ist ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
  5. Es werden folgende Betreuungsmodelle angeboten:
  1. Reguläre Mittagsbetreuung bis 14.00 Uhr (Montag bis Donnerstag) und bis 13 Uhr (Freitag)
  2. Verlängerte Mittagsbetreuung bis 16.00 Uhr (Montag bis Donnerstag)
  1. Die Hausaufgabenbetreuung findet von Montag bis Donnerstag in der Zeit der verlängerten Mittagsbetreuung statt.
  2. Umbuchungen können nur zum 15. eines jeden Monats mit Wirksamkeit für den darauffolgenden Monat vorgenommen werden, wenn diese beim Betreuungspersonal schriftlich eingegangen sind.
  3. Während der Ferienzeit bleibt die Mittagsbetreuung geschlossen.
  4. Die Benutzungsgebühren betragen für jeden angefangenen Monat:
  1. Bei Anmeldung zur regulären Mittagsbetreuung
1 Wochentag
22,50 €
2 Wochentage
45,00 €
3 Wochentage
67,50 €
4 Wochentage
90,00 €
5 Wochentage
112,50 €

  1. Bei Anmeldung zur verlängerten Mittagsbetreuung
1 Wochentag
40,50 €
2 Wochentage
81,00 €
3 Wochentage
121,50 €
4 Wochentage
162,00 €

  1. Die Benutzungsgebühr ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtung und ist deshalb ganzjährig und (bei Alternative: „ganzjährig und“ streichen) auch bei vorübergehender Schließung, bei längerem Fehlen des Schulkindes und bis zur Wirksamkeit einer Abmeldung zu bezahlen. (bei Alternative: „§ 3 Abs. 2 bleibt unberührt“ einfügen)
  2. Für Geschwisterkinder die zeitgleich das Angebot nutzen, wird lediglich der halbe Betrag berechnet.


§ 4
Krankheit

  1. Kinder, die krank sind, dürfen die Mittagsbetreuung während der Dauer der Erkrankung nicht besuchen.
  2. Besteht der Verdacht, dass das Kind an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des § 48 i.V.m. den §§ 45 und 3 des Bundesseuchengesetzes leidet, ist das Betreuungspersonal der Mittagsbetreuung hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Die Leitung der Mittagsbetreuung hat das Kind dann vorübergehend vom Besuch auszuschließen. Gleiches gilt, wenn Familienmitglieder an einer solchen übertragbaren Krankheit leiden. Die Wiederzulassung zum Besuch der Mittagsbetreuung kann von der vorherigen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.
  3. Wird die Mittagsbetreuung auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder aus anderen zwingenden Gründen geschlossen, haben die Personensorgeberechtigten keinen Anspruch auf Schadensersatz.


§5
Verpflegung

  1. Ein Mittagessen kann gebucht werden. Die Höhe des Verpflegungsentgelts richtet sich nach den aktuellen Essenspreisen des Lieferanten. Das Mittagessen beginnt um 12.30 Uhr.
  2. Die Kosten für das Mittagsessen in einem Monat werden jeweils zum 15. des Folgemonates zur Zahlung fällig.
  3. Die Abmeldung von Mittagessen bei Krankheit ist direkt beim Lieferanten unter der gültigen Email-Adresse bis 8 Uhr vorzunehmen. Eine Zubuchung ist nur über die Gemeinde möglich.


§6
Aufsicht und Versicherung

  1. Für die Kinder besteht bei Voraussetzungen der gesetzlichen Regelungen für die Unfallversicherung Versicherungsschutz. Unfälle auf dem Hin- und Heimweg sind dem Träger unverzüglich zu melden, damit der Unfall der zuständigen Versicherung angezeigt werden kann.
  2. Während der Öffnungszeit der Mittagsbetreuung üben die betreuenden Personen über die ihnen anvertrauten Kinder die Aufsicht aus. Sie sind im Rahmen ihrer Pflichten für das Wohl der Kinder verantwortlich.
  3. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Betreten der Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung und endet mit dem Verlassen. Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass die Kinder den Weg von der Schule zu den Räumen der Mittagsbetreuung selbstständig zurücklegen. 
  4. Kinder, die nicht von den Eltern abgeholt werden, benötigen eine schriftliche Erklärung, dass sie alleine nach Hause gehen dürfen oder das Busangebot verwenden dürfen. Jede weitere Person, die ein Kind abholt, benötigt dazu eine schriftliche Vollmacht der Eltern des Kindes.
  5. Für den Verlust und die Beschädigung der Garderobe und sonstiger Habe der Kinder wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für mitgebrachtes Spielzeug, Schulsachen, Fahrräder, usw.


§7
Inkrafttreten

Die Benutzungs- und Gebührenordnung tritt mit dem Schuljahr 2022/2023 (01.09.2022) in Kraft.

Diskussionsverlauf

Auf Frage von Gemeinderat Wiggenhauser warum keine Satzung erlassen werde, erklärt der Vorsitzende, der Unterschied liege in der Rechtsqualität. Für die Verwaltung sei die privatrechtliche Regelung einfacher. So spare man sich monatliche Bescheide.         
Nach kurzer Diskussion ist sich das Gremium einig, die Benutzungsgebühren nur für 11 Monate zu erheben. Die Gebühren sollen jedoch dementsprechend (12/11) angepasst werden. Der Betrieb laufe weiter und der Verwaltungsaufwand sei nicht geringer.

Beschluss

Beschlussvorschlag 1:
Der Gemeinderat beschließt die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Mittagsbetreuung der Grundschule in Wohmbrechts in der vorliegenden Fassung mit der Alternative (Benutzungsgebühren werden für 11 Monate erhoben) und einer Anpassung der Gebührentabelle (12/11):

§ 3 (9) Die Benutzungsgebühren betragen für jeden angefangenen Monat:
  1. Bei Anmeldung zur regulären Mittagsbetreuung
1 Wochentag
24,50 €
2 Wochentage
49,00 €
3 Wochentage
74,00 €
4 Wochentage
98,00 €
5 Wochentage
123,00 €

  1. Bei Anmeldung zur verlängerten Mittagsbetreuung
1 Wochentag
44,00 €
2 Wochentage
88,00 €
3 Wochentage
132,00 €
4 Wochentage
177,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2022 12:31 Uhr