Haushaltssatzung 2022
hier: Beschluss über die Haushaltssatzung 2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
30. Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan und Investitionsplan wurde mit den Haushaltsansätzen vom Kämmerer in der Sitzung am 30.03.2022 vorgestellt. Die gewünschten Änderungen und Ergänzungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie im Investitionsplan wurden eingearbeitet. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Hergatz für das Haushaltsjahr 2022 soll beschlossen werden.
Gemeinderat Deinhart kommt um 19:33 Uhr.
Beschluss
Die Haushaltssatzung wird wie folgt beschlossen:
H a u s h a l t s s a t z u n g
der
Gemeinde Hergatz
Landkreis Lindau (Bodensee)
für das Haushaltsjahr
2022
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hergatz folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 4.579.513 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 2.294.942 €
ab.
§ 2
Es ist keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 390 v.H.
- für die Grundstücke (B) 390 v.H.
- Gewerbesteuer 360 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft
Hergatz, 11.04.2022
Oliver-Kersten Raab
Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)
Datenstand vom 11.11.2022 12:32 Uhr