Straßensanierung Sennereiweg hier: Beratung und Beschluss über die Straßensanierungsplanung und die Straßenbeleuchtung


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Sanierung des Sennereiwegs steht im Investitionsprogramm 2022. Es gab zwei Ortstermine mit den direkten Anliegern und Gemeinderatsmitgliedern und der Verwaltung. Die Planungsvarianten wurden im Gemeinderat vom Ingenieurbüro AGP vorgestellt. Verblieben ist der Gemeinderat bei einer Ausbaubreite von insgesamt 4 Meter (3,5 Meter Fahrbahnbreite und jeweils 0,25 Meter Randeinfassung). Die Planungen wurden nach den Terminen vor Ort und der Vorstellung im Gemeinderat überarbeitet. Dabei ist die Planung so ausgelegt, dass möglichst wenig Privatgrund benötigt wird und der öffentliche Grund bestmöglich ausgenutzt wird. 

Für das Planungsbüro ist es jetzt entscheidend, dass offiziell ein Beschluss herbeigeführt wird, betreffend der Planung. 

Ebenso soll ein Beschluss zur Straßenbeleuchtung im Sennereiweg erfolgen. Eine Umfrage bei den direkten Anliegern des Sennereiweg hat ergeben, dass weit überwiegend (12:2) eine Straßenbeleuchtung nicht erwünscht ist. 
Eine Beleuchtungspflicht hat eine Gemeinde nach dem Bayerischen Straßen und Wegegesetz nur, wenn dies dringend erforderlich ist. Das Kriterium eines dringenden Erfordernisses ist hoch und wird von Seiten der Verwaltung insbesondere bei einem sanierten Sennereiweg nicht gesehen.
Die Gemeinde kann unabhängig von Regelungen aus dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz aus ihrem Recht der Planungshoheit beschließen, dass eine Straßenbeleuchtung in einer Straße installiert wird. 
In jedem Fall ist die Errichtung einer Straßenbeleuchtung oder deren Vorrichtungen (Stromkabel, Fundamente) auf privaten Grundstücken per Gesetz zu dulden, § 126 Absatz 1 Nr. 1 BauGB.

Die Verwaltung schlägt vor, einen öffentlichen Beschluss zu fassen, wie beim Thema Straßenbeleuchtung Sennereiweg weiter verfahren werden kann. Soll eine Straßenbeleuchtung gesetzt werden oder nicht, oder soll lediglich die Vorrichtung (Kabelungen, Fundamente) dafür geschaffen werden. Auch dieser Punkt ist für die weitere Planung durch das Ingenieurbüro wichtig.

Im aktuellen Plan der Straßensanierung sind die geplanten Lichtmasten mit roten, sternförmigen Markierungen im Abstand von ca. 35 Metern ersichtlich. Berücksichtigt ist dabei, dass Einfahrten freibleiben.



 

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Wiggenhauser möchte wissen, was bei einer Vorrichtung für die Straßenbeleuchtung genau installiert werde. Der Vorsitzende teilt mit, dass ein Punktfundament gesetzt und Kabel verlegt werden. Er bittet Gemeinderat Zodel, dies näher auszuführen. Es sollen Standrohre aus Kunststoff in den Grundstücken verlegt werden, welche mit Split verfüllt werden. Gemeinderat Wiggenhauser und Zodel sprechen sich dafür aus, die Infrastruktur für die Straßenbeleuchtung zu schaffen.

Auf Frage von Gemeinerätin Kirchmann erwidert der Vorsitzende, dass sich die Qualität der Straße nicht ändere. Der Sennereiweg bleibe eine Siedlungsstraße.
Auf Fragen aus dem Gremium teilt der Vorsitzende mit, dass Leerrohre für die Breitbandversorgung vorgesehen seien (GR Roth). Auch Wasserversorgung und Abwasser werde mit eingebunden und neu überarbeitet. Dies werde im Rahmen der Ausschreibung geschehen. Eventuell sei die Entwässerung in den Grünflächen vorgesehen (GR Deinhart). Eine Regenrückhaltung sei aufgrund des Mischwasserkanals nicht notwendig. Schächte seien im Straßenverlauf vorhanden (GR Woll).
Gemeinderat Gsell plädiert eher für eine Reduzierung der Straßenbeleuchtung und empfiehlt eine Rushhour für die Straßenbeleuchtung.

Gemeinderat Deinhart interessiert, ob man die Beleuchtung timen könne? Der Vorsitzende teilt mit, dass mit der E-Netze Allgäu GmbH zu klären sei, ob es sparsamer ist, die LEDs zu dimmen. Gemeinderat Zodel ergänzt, dass ein Timer nur bei Halogenlampen angebracht werden könne. Bei LEDs werde zwar auf Minimalstrom runtergefahren (halbe Leistung), dies falle jedoch nicht auf und sei empfehlenswert aufgrund der Sicherheit.

Auf Bitte von Gemeinderätin Kirchmann informiert Herr Achberger über die Kosten. Nach kurzen Berechnungen anhand der bisherigen Kostenschätzung müsste man nur für die Vorrichtung der Straßenbeleuchtung (Fundamente und Kabel) mit rd. 9.600 Euro zzgl. MwSt. rechnen. Gemeinderätin Kirchmann und auch Gemeinderat Pfeiffer halten diesen Aufwand für unnötig, da zudem bei den Anwohnern keine Straßenbeleuchtung gewünscht sei.

Gemeinderat Scheuerl interessiert, ob zukünftig bei Neubaugebieten immer das Stimmungsbild der Anlieger abgefragt werde, ob eine Straßenbeleuchtung erwünscht sei. Er ist der Meinung, dass die Gemeinde zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Straßenbeleuchtung anzubringen habe. Der Vorsitzende verweist auf das Bayerische Straßen- und Wegerecht. Eine Verpflichtung der Gemeinde zur Straßenbeleuchtung bestehe nur dann, wenn dies „dringend erforderlich“ sei. Die Feststellung eines dringenden Erfordernisses bedarf einer eingehenden Begründung (unübersichtliche Straßenführung, hohes Verkehrsaufkommen, etc.). Da im Sennereiweg ein dringendes Erfordernis nicht festgestellt werden könne, sei eine Verpflichtung der Gemeinde nicht gegeben. Zudem sei die Qualität der Sachlage eine andere aufgrund der Abfrage in einem Altbestand-Gebiet.  

Frau Maria Wagner, die vom Gremium einstimmig Rederecht erhält, wünscht sich auch im Außenbereich Unterstützung der Gemeinde zum Thema Straßenbeleuchtung.

Der Vorsitzende schlägt vor, nun den Beschluss über die Ausbaubreite zu fassen. Da sich im Rahmen der Erwerbsgespräche noch Änderungen ergeben können, soll der Planungsstand weggelassen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Planung der Sanierung des Sennereiwegs mit einer Ausbaubreite von insgesamt 4 Metern (3,5 Meter Fahrbahnbreite und jeweils 0,25 Meter Randeinfassung).

Abstimmungsergebnis:        15 : 0 (einstimmig angenommen)

Auch über die Straßenbeleuchtung im Sennereiweg soll abgestimmt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, im Sennereiweg eine Straßenbeleuchtung mit 6 Lichtmasten anzubringen.

Abstimmungsergebnis:        0 : 15 (einstimmig abgelehnt)

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Installation der Straßenbeleuchtungsvorrichtungen (Kabel, Fundamente) im Sennereiweg.

Abstimmungsergebnis:        6 : 9 (mehrheitlich abgelehnt)

Datenstand vom 11.11.2022 12:32 Uhr