Verlängerung Vorbescheid (vom 06.06.2008) 09/2022 hier: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses, Engelitz 15, 88145 Hergatz


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Gemeinderates, 11.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 30. Sitzung des Gemeinderates 11.04.2022 ö beschließend 8.4

Sachverhalt

Antragsteller:
Helene Pahl

Engelitz 15, 88145 Hergatz
Bauort:
Engelitz, 88145 Hergatz

Flst. Nr. 627 Gemarkung Wohmbrechts
Bauvorhaben:
Errichtung eines Einfamilienhauses (Bauakte 11/2006)

Es wird die Verlängerung des Vorbescheids bis zum 05.06.2024 beantragt.

Diskussionsverlauf

Es gab eine kurze Diskussion über die wiederholten Verlängerungen des Vorbescheids, zumal man schon gar nicht mehr wisse, was das Bauvorhaben beinhalte. Letztendlich entscheide das Landratsamt über die Baugenehmigung, welche sich auf den Vorbescheid stütze, falls ein Bauantrag eingereicht werde, so Herr Achberger. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheids zur Errichtung eines Einfamilienhauses in Engelitz auf Flst. Nr. 627, Gemarkung Wohmbrechts, Hergatz, bis zum 05.06.2024.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(einstimmig angenommen)

Datenstand vom 11.11.2022 12:32 Uhr