Am 21.07.2022 ging vom Elternbeirat Kindertagesstätte ein Antrag ein. Er lautet wie folgt:
„Einige Eltern kamen auf den Elternbeirat zu, dass aktuell wieder vermehrt Notbetreuung stattfindet und es für die Eltern nicht einfach ist, für die gebuchten Zeiten eine Betreuung zu finden. Viele sind berufstätig und auf die Betreuung angewiesen. Auch kommt immer wieder das Thema Beiträge auf den Tisch, auch dass diese ab September wiederum erhöht werden. Natürlich verstehen wir alle die personelle Situation (Krankheit, Schwangerschaft, Ruhestand) und sehen auch, dass hier personell einiges getan wird.
Aktuell sind nun leider aber wieder einige Wochen nachmittags Notbetreuung, und diese soll nun auch bis zu den Sommerferien beibehalten werden. Notbetreuung nachmittags seit 11.07. - Sommerferienbeginn - 08.08.2022 (in der Bienengruppe war zusätzlich auch von 13.07.-15.07. ganztags Notbetreuung).
Wir bitten Sie diese Punkte zu klären:
- Beitragsrückerstattung für die Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch genommen haben
Wie wäre eine einfache Regelung mit einer Woche Notbetreuung übernehmen die Eltern, sobald es mehr wird, erhalten diese die Mehrkosten zurück?
Die Mehrkosten für die Ganztagsbetreuung zu vormittags liegen bei 80 €/Monat also 20 €/Woche beim ersten Kind, und bei 40 €/Monat also 10 €/Woche beim zweiten Kind. Somit erhalten die Eltern, wenn diese die 4 Wochen nachmittags Notbetreuung nicht genutzt haben - 3 x 20 € zurück (1 Woche übernehmen die Eltern)
2. generelle Regelung wie in Zukunft mit Ausfallzeiten umgegangen wird
Weiterhin liegt es uns sehr am Herzen hier eine generelle Regelung zu finden. Wir gehen davon aus, dass auch der Herbst und der Winter wiederum zu Notbetreuungszeiten führen wird und es macht allen das Leben leichter, wenn es hier eine einfache Regelung gibt, wie mit Ausfallzeiten / Notgruppen und Beitragsrückerstattungen umgegangen wird. Evtl. auch wie oben: einfache Regelung mit eine Woche Notbetreuung übernehmen die Eltern, der Rest wird zurückerstattet?
(Ende des Antrags)
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die personelle Situation in der Kita auch in Zukunft angespannt sein wird und dass bei Krankheiten, Schwangerschaften, etc. der Betrieb zeitweise in die Notbetreuung übergehen muss. Dabei wird regelmäßig die Frage nach der Gebührentragung gestellt werden.
Der Gemeinderat soll beraten und Beschluss fassen, wie in Zukunft mit der Gebührenlast von Seiten der Gemeindeverwaltung verfahren werden kann, wenn die Kita in die Notbetreuung übergeht.
Möglich wären eine generelle Regelung, Einzelfallentscheidungen, eine Mischform oder ein Vertagen der Entscheidung, bis weitere Vergleichssituationen anderer Träger vorliegen.
Im Antrag des Elternbeirats ist eine generelle Regelung vorgeschlagen, die nicht alle Eventualitäten berücksichtigt (halbtags oder ganztags Notbetreuung, Gründe für Notbetreuung, etc.).
Eine Einzelfallentscheidung müsste bereits für den ersten Tag eines Notbetreuungsfalls getroffen werden und könnte zu einer zeitaufwändigen, regelmäßigen Befassung des Gemeinderates führen.
Die Mischform könnte sich an dem Vorschlag des Elternbeirats orientieren, berücksichtigt jedoch den Umstand, dass jede Situation, die zu einer Notbetreuung führt, eine eigene Bewertung bedarf.
In der Zeit vom 11.07.2022 bis 05.08.2022 war im Kindergarten eine Notbetreuung nachmittags eingerichtet auf Grund von Krankheitsfällen im Personal. Bei der Frage, ob Gebühren erlassen werden, sollten mindestens folgende beide Aspekte mit in Betracht gezogen werden:
- Die Gemeinde ist auch zur Lohnfortzahlung in Krankheitsfällen des Personals verpflichtet
- Eltern haben für Betreuungszeiten bezahlt, die faktisch nicht erbracht werden konnten
Der Gemeinde entstehen also durchgehend Kosten, die von den Gebührenzahlern auch aus dem gemeindlichen Solidaritätsgedanken zumindest teilweise mitgetragen werden sollten. Auf der anderen Seite tritt bei einer Notbetreuung eine Leistungsstörung auf, die die Gebührenzahler nicht zu vertreten haben.
Die Verwaltung schlägt vor, den Vorschlag des Elternbeirats aufzugreifen, die beiden oben beschriebenen Gesichtspunkte mit zu berücksichtigen und den Verwaltungsaufwand in der Gemeindeverwaltung möglichst übersichtlich zu halten.