Jahresrechnung 2023 Gemeinde Hergatz hier: Bekanntgabe des Ergebnisses der Jahresrechnung 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Gemeinderates, 04.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 04.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach ihrer Erstellung vorzulegen. Diese erstmalige Vorlage soll dem Gemeinderat lediglich die Möglichkeit geben, Kenntnis zu nehmen, wie sich der Jahresabschluss nach den Berechnungen der Gemeindeverwaltung darstellt. In eine nähere Prüfung braucht zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten werden. Es ist zunächst weder ein Beschluss über die Festlegung noch über die Entlastung zu fassen.

Der Kämmerer, Herr Achberger, stellt das Ergebnis der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Hergatz vor und erklärt die einzelnen Positionen:


Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem von der Verwaltung vorgelegten Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 und verweist diesen zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Nach erfolgter Prüfung ist dieser dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sprechen einen Termin zur Prüfung der Jahresrechnung ab und teilen diesen der Verwaltung mit.

Datenstand vom 26.04.2024 12:53 Uhr