Benutzungs- und Gebührenordnung der Kita St. Gallus hier: Beratung über die Überarbeitung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Kita St. Gallus und der Anpassung der Benutzungsgebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  58. Sitzung des Gemeinderates, 04.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 04.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Haushaltsstellen der Kita weisen regelmäßig erhebliche finanzielle Defizite auf. Eine Reduzierung der defizitären Lage bei gleichbleibender Qualität der Einrichtung kann nur über eine Anpassung der Betreuungsgebühren erreicht werden. Der Gemeinderat hat zuletzt mit Beschluss vom 07.03.2022 die Buchungsentgelte erhöhend angepasst. Die Verwaltung schlägt nach zwei Jahren eine erneute Erhöhung der Betreuungsgebühren vor und eine Überarbeitung der Benutzungs- und Gebührenordnung.

Am 20.02.2024 fand die Sitzung des Personal-, Sozial- und Familienausschusses statt. Geladen war zudem der Elternbeirat der Kita. Der Elternbeirat war mit zwei Vertreterinnen anwesend und wurde gehört.

Im Folgenden ist eine Zusammenfassung der Finanzierungsbilanz Kita St. Gallus abgebildet:

Zusammenfassung Finanzierungsbilanz Kita
  1. Kindergarten
  • Kosten Betreuung Kindergarten 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 812.000 € (2024: ca. 1.058.000 €)
  • Gebühreneinnahmen 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 44.500 €
(2024: ca. 60.000 € ohne neue Erhöhung) 
  • Zuschüsse 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 474.000 €
(2024: ca. 500.000 €)
  • Defizit 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 293.000 € 
(2024: ca. 493.000 € ohne neue Erhöhung)

  1. Kinderkrippe
  • Kosten Betreuung Kinderkrippe 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 269.000 €
(2024: ca. 261.000 €) 
  • Gebühreneinnahmen 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 49.000 € 
(2024: ca. 60.000 € ohne neue Erhöhung)
  • Zuschüsse 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 21.500 €
(2024: ca. 20.000 €)
  • Defizit 2021 bis 2023 im Schnitt pro Jahr ca. 199.000 €
(2024: ca. 181.000 € ohne neue Erhöhung) 

Der Mindestlohn für eine private Betreuungsstunde liegt im Jahr 2024 bei 12,41 €.

Die neue Benutzungs- und Gebührenordnung ist als Anlage beigefügt. In Rot sind die Streichungen, in Grün die Ergänzungen markiert. Folgende Punkte werden gestrichen oder ergänzt:

  • Aufnahmevoraussetzungen in § 3
  • Mindestbesuchszeit Krippe in § 4
  • Öffnungszeiten in § 8
  • Verpflegung in § 9
  • Gebührenerhöhung um 30 % in § 13
  • Mindestgebühr in § 13
  • Fälligkeit in § 16


Defizitentwicklung Kita (Kindergarten + Krippe)

Kindergarten: Kosten je Betreuungsplatz je Monat in 2024 -> 856 €
Kinderkrippe: Kosten je Betreuungsplatz je Monat in 2024 -> 1.449 €

In dem Diagramm ist für das Jahr 2024 keine Gebührenerhöhung eingerechnet.

Der Personal-, Sozial- und Familienausschuss hat neben den Änderungen der Benutzungs- und Gebührenordnung eine Erhöhung der Entgelte um 10%, um 15%, um 20 % und um 30 % beraten.

Das Beratungsergebnis des Personal-, Sozial- und Familienausschusses nach Anhörung und Beratung mit dem Elternbeirat ergab, der Gemeinderat möge eine Gebührenerhöhung für den Kindergarten in Höhe von 30 % und für die Krippe in Höhe von 30 % beschließen. Zudem soll für weitere Kinder ein Abschlag von 20 % gewährt werden. Dabei soll eine Mindestgebühr gelten, die der Gebühr der niedrigsten Buchungsstufe des 1. Kindes entspricht (4-5 Stunden Kindergarten und 2-3 Stunden Krippe). Der Ausschuss schlägt weiter vor, die weiteren vorgebrachten Punkte (Aufnahmevoraussetzungen, Mindestbuchungszeit Krippe, Öffnungszeiten Krippe, Verpflegung, Fälligkeit) zu beschließen.

Kindergarten
+30 %
-20%
Buchungszeit
1. Kind
weiteres Kind
4 bis 5 Stunden
143,00 €
143,00 €
5 bis 6 Stunden
171,50 €
143,00 €
6 bis 7 Stunden
200,00 €
160,00 €
7 bis 8 Stunden
229,00 €
183,00 €
8 bis 9 Stunden
257,50 €
206,00 €
Krippe
+30%
-20%
Buchungszeit
1. Kind
weiteres Kind
2 bis 3 Stunden
286,00 €
286,00 €
3 bis 4 Stunden
329,00 €
286,00 €
4 bis 5 Stunden
372,00 €
297,50 €
5 bis 6 Stunden
414,50 €
331,50 €
6 bis 7 Stunden
457,50 €
366,00 €
7 bis 8 Stunden
500,50 €
400,50 €

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Gsell, der Mitglied im Familienausschuss ist, erklärt, dass die Eltern letztendlich aufgrund des staatlichen Beitragszuschusses 100 Euro weniger bezahlen. Dieser staatliche Zuschuss könne nicht in der Satzung dargestellt werden. Gemeinderat Wiggenhauser ergänzt, dass sich die Beiträge für die Eltern gegenüber früher dadurch um einiges verringert haben. Gemeinderat Roth würde die Höhe der Kindergartenbeiträge in Wangen interessieren und ob es möglich sei, dass die Zuschüsse für die Eltern wieder gestrichen werden? Davon geht der Vorsitzende nicht aus, jedoch bezweifelt er, dass ein Einfrieren der Defizite gelingen werde (Frage von Gemeinderat Pfeiffer). Er sieht grundsätzliche Probleme rund um die Finanzierung der Kinderbetreuung. Seiner Meinung nach werde dies in absehbarer Zeit ein Politikum werden. Es bleibe spannend, auch was die bevorstehende Ganztagesbetreuung anbelange. Ob eine landkreisweite Lösung angestrebt werde, sehe man. Gemeinderat Scheuerl spricht die Steigerung der Personalkosten an. Sei die Kita überbesetzt oder warum sei so viel Personal notwendig? Heutzutage könne man in Fehlzeiten wie Urlaub oder auch bei kurzfristeigen Ausfällen und Engpässen im Personalbereich Springerinnen einsetzen, idealerweise in Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden über einen Erzieher-/Springerpool. Der Vorsitzende teilt mit, dass eine gute Personalausstattung in der Kita wichtig sei, nicht nur mit Blick auf die derzeitige Kinderbetreuung, sondern auch aufgrund des hart umkämpften Arbeitsmarktes. Auch Gemeinderätin Paintner sieht im Bereich Personal keine Solidarität zwischen den Kommunen. Arbeitskräfte würden gegenseitig abgeworben. Springer würden in der Kita St. Gallus bereits eingesetzt. 
Gemeinderat Müller spricht die Aufnahmevoraussetzungen in der Satzung an. Er sehe in § 3 Abs. 5 eine Ungleichbehandlung und dass sich die Gemeinde hier einen Vorteil verschaffe: „Kinder von Tarifbeschäftigten, Beamtinnen und Beamten der Gemeinde erhalten einen Betreuungsplatz ohne sich dem Auswahlverfahren stellen zu müssen.“ Bereits in der Ausschusssitzung wurde dieser Absatz diskutiert und umformuliert. Gemeinderätin Paintner schlägt folgende Formulierung vor:
(5) Kinder von Tarifbeschäftigten, Beamtinnen und Beamten der Gemeinde sind von § 3 Abs. (4) ausgenommen. Das Gremium signalisiert mehrheitliche Zustimmung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Benutzungs- und Gebührenordnung der Kita in der Fassung vom 04.03.2024 mit nachfolgender Änderung: § 3 Abs. 5 erhält folgenden Wortlaut: Kinder von Tarifbeschäftigten, Beamtinnen und Beamten der Gemeinde sind von § 3 Abs. (4) ausgenommen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 26.04.2024 12:53 Uhr