BV 20220048 Antrag auf Vorbescheid - Neubau von zwei Doppelhaushälften mit Garage, Nähe Mühlstraße, Fl.-Nr. 939/21 u. 939/30, Gemarkung Heroldsberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 18. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.08.2022 ö beschließend 4.4

Beschluss

1. Fügt sich der Baukörper nach Art und Maß nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung ein?
Das Gebäude fügt sich hinsichtlich der Wand- und Traufhöhe zur Mühlstraße hin nicht ein, da diese deutlich (ca. 1,60 m) über denen der näheren Nachbargebäude liegt. Zu einem Einfamilien- oder Doppelhaus, welches sich den Wand-, Trauf- und Firsthöhen der Gebäude Mühlstraße 9 a u. b, 11, 13, 15 anpasst, wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.

2. und 3.:
Hierzu kann von Seiten der Gemeinde keine Aussage getroffen werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2022 11:41 Uhr