Katholisches Pfarramt Herrieden - Antrag auf Kostenübernahme für die Gestaltung der Außenanlagen St. Vitus


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Stadtratssitzung, 01.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 01.02.2017 ö 11

Sachverhalt

Der Kirchenverwaltung der Kirchenstiftung St. Vitus und St. Deocar liegen mittlerweile die Kosten für die Restarbeiten für die Außenanlage St. Vitus vor. Diese Betragen laut der uns vorliegenden Kostenaufstellung ca. 64.000 €. Herr Wenk hat die Planungen und die Kosten bereits in der Sitzung des Bauausschusses vom 22.11.2016 vorgestellt.

Im April hatte die Kirchenstiftung bereits um die Übernahme der Kosten in Höhe von 176.000 € für die Gestaltung der Außenanlagen für den Kindergarten St. Vitus gebeten.

Die Erdarbeiten wurden inzwischen durchgeführt, die hierfür anfallenden Kosten (ca. 27.500 € für die Erdarbeiten und das Architektenhonorar ca. 19.000 €) sollen laut dem Schreiben von der Kirchenverwaltung  zu 100 % von der Stadt Herrieden übernommen worden sein. Die Verwaltung hat versehentlich übersehen, die Rechnung über die Erdarbeiten um 1/9 zu kürzen. Dieses Versehen wird bei der nächsten anstehenden Überweisung eines Zuschusses korrigiert (Abzug von 3.048,67€). Die Honorare für Architektenleistungen betrugen insgesamt 21.001,92 €. Hierfür wurden nur 8/9, also insgesamt 18.668,37 € überwiesen.

Durch Eigenleistung konnten die ursprünglich beantragten und vom Architektenbüro Jechnerer laut Kostenberechnung angesetzten Kosten in Höhe von 176.000 € erheblich gemindert werden.

Die noch ausstehenden Arbeiten wurden bereits einem Wettbewerb unterzogen. Die Kosten beim günstigsten Anbieter liegen derzeit bei 61.791,94 €.

Der Anteil von 8/9 für die Stadt Herrieden beträgt demnach ca. 55.000 €.

Finanzielle Auswirkungen

HHST: 4641.9875   8/9 aus 61.791,94 € = 54.926,17 €

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem Zuschuss i.H.v. 8/9 der Gesamtkosten aus 61.791,94 € zu. Der maximale Zuschuss beläuft sich somit auf 55.000 € brutto. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage der Rechnungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Zuschussantrag des katholischen Pfarramtes Herriedn (.pdf)

Datenstand vom 23.03.2017 08:26 Uhr