Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Werbepylons


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Stadtratssitzung, 01.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 48. Stadtratssitzung 01.02.2017 ö 15

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 31.01.2017 beraten:

„Herr Milan Andrejic von der Firma Maxiposter beabsichtigt auf dem Flst. 843/5, Gemarkung Neunstetten, Am Eichelberg 4, Bebauungsplan Nr. 14 „Am Eichelberg“ einen Werbepylonen mit einer Höhe von 38 m zu errichten.

Der Antrag ist dem TOP beigefügt.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans sind Werbeanlagen grundsätzlich zulässig, dürfen jedoch nicht von der BAB 6 einsehbar sein. Die Errichtung sämtlicher Werbeanlagen bedarf der Zustimmung der Stadt Herrieden. Werbeanlagen sollen sich der bereits vorhandenen Werbeanlagen anpassen (z. B. ARAL-Tankstelle).

Die Verwaltung kann sich eine Werbeanlage analog der Werbeanlage von ARAL vorstellen.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zur beantragten Werbeanlage in dieser Höhe und Größe nicht in Aussicht zu stellen. Die geplante Errichtung soll den bereits vorhandenen Werbeanlagen (analog Werbeturm Carlo-Colucci) angepasst werden.“

Diskussionsverlauf

Die in der Sitzung anwesende Frau Vogelsang wird zur Rechtlage befragt. Frau Vogelsang erläutert, dass eine reine ortsbezogene Werbung für die ansässigen Firmen nur mit einer Bebauungsplanänderung umsetzbar wäre .
Zweiter Bürgermeister Herr Manfred Niederauer stellt den Antrag zur Geschäftsordnung (§ 30 Abs. 2 Nr. 1) den Tagesordnungspunkt zurückzustellen bis die Rechtslage geklärt ist.
Der Stadtrat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Tagesordnungspunkt zurückzustellen, bis die Verwaltung die Rechtslage geklärt hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Projekt Herrieden Werbepylon Am Eichelberg (.pdf)

Datenstand vom 23.03.2017 08:26 Uhr