Bekanntgabe - Keine Zahlung einer Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht
Daten angezeigt aus Sitzung: 52. Stadtratssitzung, 05.04.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Herrieden) | 52. Stadtratssitzung | 05.04.2017 | ö | 3.3 |
Sachverhalt
Die Stadt Herrieden hat für das Anzeigenjahr 2016, wie bereits auch in den vergangen Jahren, keine Zahlung einer Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht zu leisten. Die Stadt Herrieden hält die Beschäftigungsquote sehr gut ein und kauft zusätzlich noch bei Blindenwerkstätten ein.
Datenstand vom 04.05.2017 08:16 Uhr