Satzungsbeschluss - 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 "Burgerfeld", Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Stadtratssitzung, 24.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 54. Stadtratssitzung 24.05.2017 ö 4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Herrieden hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7 "Burgerfeld" - Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB zu ändern.

Die Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet das Flst. 615/1, Gemarkung Herrieden. Dieses Flurstück ist als Mischgebietsfläche gem. § 6 BauNVO ausgewiesen und soll in einem weiteren Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld" überplant werden. Aus diesem Grund wird das Flst. 615/1, Gemarkung Herrieden, aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 "Burgerfeld" herausgenommen. Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes lag mit Begründung bei der Stadt Herrieden in der Zeit vom 30.03.2017 bis 02.05.2017 gem. § 3 Abs. 2 öffentlich aus. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 23.03.2017 wurde die Öffentlichkeit zur Beteiligung an der Bauleitplanung eingeladen. In gleicher Zeit wurden die Träger öffentlicher Belange gehört.

  1. Beratung über die Stellungnahmen / Abwägung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Von den mit Brief vom 29.03.2017 informierten Trägern öffentlicher Belange (22) haben sich 7 Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange in Form von Hinweisen und mit der Bitte um Berücksichtigung ihrer Belange geäußert. Weitere 8 Behörden haben erklärt, dass sie keine Einwendungen haben. Die Stellungnahmen und Abwägungen können aus der Anlage entnommen werden.

  1. Beratung/Abwägung über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 30.03.2017 – 02.05.2017 ging eine Stellungnahme von Seiten der Bürger ein.

Nach der erfolgten Abwägung der unterschiedlichen Belange kann die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 "Burgerfeld" als Satzung beschlossen werden. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan mit seinem zeichnerischen und textlichen Teil.

Beschluss

Der Stadtrat kommt unter Berücksichtigung aller planungsrelevanten Umstände zu dem Ergebnis, dass die bei der öffentlichen Auslegung gegenüber dem Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 "Burgerfeld" vorgebrachten Einwendungen und Bedenken, hinreichend gewürdigt, sowie gegenseitig und untereinander abgewogen wurden und stimmt der Abwägung zu.

Die Stellungnahme des Ing.-Büro Heller vom 10.05.2017 ist die Antwort auf den Bürgereinwand im Rahmen der Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Burgerfeld“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB, in der Fassung vom 24.05.2017 gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Das Ing.-Büro Heller unterrichtet die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die vorgebrachten Hinweise und Einwendungen .

Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 im Amtsblatt ortsüblich bekannt zu machen und dem Landratsamt Ansbach gemäß § 10 Abs. 2 BauGB anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
BebauungsplanNr.7_24.05.2017 (.pdf)
Abwägungstabelle TÖB-Beteiligung B-Plan Nr. 7 (.pdf)
Stellungnahme RA Meyerhuber_7 (.pdf)

Datenstand vom 22.06.2017 07:52 Uhr