Bedarfsanerkennung von weiteren Kinderbetreuungsplätzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  55. Stadtratssitzung, 21.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 55. Stadtratssitzung 21.06.2017 ö 6

Sachverhalt

In den letzten Jahren waren zu Beginn des Kindergartenjahres die meisten Plätze in den Kindertageseinrichtungen belegt. Zuzüge während des Jahres konnten gerade noch einen Platz finden oder mussten auf Einrichtungen in den Nachbargemeinden verwiesen werden. Zum Teil haben Eltern sich auch entschieden, bis zum neuen Kindergartenjahr zu warten. Dies ist auch mit Beginn des Kindergartenjahres 2017/18 der Fall. Alle Einrichtungen sind voll belegt. Nur in der städtischen Kindertagesstätte Oberschönbronn sind noch 6 Plätze für Krippenkinder und 3 Plätze für Regelkinder frei. Hier werden zur Zeit 8 Gastkinder aus Feuchtwangen und Wieseth betreut. Dabei handelt es sich um ein Krippenkind und 7 Regelkinder, wovon 5 Kinder eingeschult werden. In Neunstetten wird ein Gastkind (Wegzug aus dem Gemeindegebiet Herrieden) betreut. Dem gegenüber stehen 3 Krippenkinder und 12 Regelkinder aus Herrieden, die auswärtige Kindertagesstätten besuchen. Die meisten Nachfragen sind für den Kernort Herrieden.
Lt. der Geburtenaufstellung, die die Verwaltung erstellt hat, reichen die KiTa-Plätze für das KiTa-Jahr 2018/19 noch aus. Ab dem KiTa-Jahr 2019/20 werden neue Plätze benötigt.
Im Krippenbereich geht die Bayerische Staatsregierung von einem Bedarf von 60 % der Gesamtkinderzahl aus. Das heißt, für das KiTa-Jahr 2018/19 würden aufgrund der Geburtenzahlen 90 Plätze für Krippenkinder benötigt. Auch im Krippenbereich ist der Bedarf für weitere Plätze gegeben. Die Großtagespflege im Herrnhof 9 ist als Zwischenlösung kurzfristig eingerichtet worden. Hier können 10 Kleinkinder betreut werden. Falls die Großtagespflege in diesen Räumen aufgelöst werden soll, müssen bei der Bedarfsanerkennung auch diese Plätze berücksichtigt werden.
Die Aufstellung über die Entwicklung der Kindergarten- und Krippenplätze ist im RIS als Anlage hinterlegt.

Die Verwaltung schlägt vor, den Bedarf von 24 Krippenplätzen und 25 Plätzen für Regelkinder als Bedarf anzuerkennen. Die Bedarfsanerkennung ist die Basis für die Planung und den Bau von einer Kindertagesstätte und auch für die Beantragung von Fördermitteln. Weiter schlägt die Verwaltung vor, dass der Stadtrat ggf. mit der Verwaltung in Klausur geht, um die Fragen zu klären, wo ein geeigneter Standort wäre, wann und wieviele Plätze geschaffen werden sollen.


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Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Bedarf von 24 Krippenplätzen und 25 Plätzen für Regelkinder als Bedarf anzuerkennen und beauftragt die Verwaltung, die Klausur zu terminieren .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Entwicklung Kindergarten- und Krippenplätze - Prognose (.pdf)

Datenstand vom 06.07.2017 09:08 Uhr