Aufnahme eine Kommunalkredits (KIO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Stadtratssitzung, 26.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 57. Stadtratssitzung 26.07.2017 ö 12

Sachverhalt

Zu den im Haushalt 2017 vorgesehenen investiven Maßnahmen (u.a. Sanierung der Kläranlage Elbersroth und Sanierung der Wassergewinnungsanlage Rauenzell) wurde eine Darlehensaufnahme von insgesamt 2,86 Mio. € eingeplant. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung hierzu wurde erteilt. Da der genaue Liquiditätsbedarf über die Sommerpause (nächste SR-Sitzung am 13.09.2017) nicht exakt prognostiziert werden kann, hat sich die Verwaltung im Vorfeld über die derzeit am Markt herrschenden Konditionen informiert.  Die LfA Förderbank Bayern bietet derzeit für Maßnahmen der Infrastruktur das Produkt INFRAKREDIT KOMMUNAL (KIO) mit folgenden Konditionen für eine Darlehenssumme in Höhe von 1,5 Mio. € an:

Infrakredit (KIO) – Laufzeit – Tilgungsfreie Zeit - Zinsbindung
Datum                        10/2/10 Jahre                20/3/10 Jahre                30/5/10 Jahre
19.07.2017                0,17 %                        0,49 %                        0,65 %
18.07.2017                0,18 %                        0,49 %                        0,65 %

Eine Anfrage bei der Sparkasse Ansbach auf Abgabe eines weiteren Angebots wurde von dieser bei Nennung der vorstehenden Konditionen abgelehnt. Eine verbindliche Zinsfestlegung durch die LfA erfolgt jedoch erst bei Darlehensabruf. Eine über 10 Jahre hinausgehende Zinsbindung wird nicht gewährt.         

Rechtliche Würdigung

Rechtsaufsichtliche Genehmigung  zur Aufna hme von Krediten wurde im Rahmen der Haushaltsgenehmigung erteilt.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 9100.3760;1,5 Mio. E

Beschluss

Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister zum Abschluss eines Darlehensvertrages „Infrakredit Kommunal“ über 1,5 Mio. € über die Laufzeit von 10 Jahren ohne tilgungsfreie Jahre bei der LfA Förderbank Bayern.
Das Darlehen dient der Finanzierung folgender Maßnahmen:
  1. Sanierung der Wassergewinnungsanlage Rauenzell und
  2. Sanierung der Abwasseranlage Elbersroth.
Die Festlegung des Zinssatzes erfolgt zu den jeweiligen Tageskonditionen bei Abruf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2017 15:27 Uhr