1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15.3 "Schrotfeld" mit integriertem Grünordnungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  62. Stadtratssitzung, 13.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 7

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 12.12.2017 beraten:

„Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst. 666(TF), 680 (TF) und 681, Gemarkung Herrieden. Es liegt unmittelbar angrenzend östlich des bestehenden Bebauungsplans Nr. 15.2 „Schrotfeld“. Ziel dieser Bebauungsplanergänzung ist die Anpassung der Gestalt baulicher Anlagen insbesondere der Ausbildung von Satteldächern.
Der Verwaltung ist aufgefallen, dass im WA 3 flachgeneigte Satteldächer nicht gebaut werden können. In diesem Teilbereich des Plangebietes sind für Satteldächer bislang eine Dachneigung von 48° bis 50° festgesetzt.
Da im WA 3 neben Satteldächer auch andere Dachformen mit niedrigeren Dachneigungen zulässig sind, werden im Rahmen der 1. Ergänzung dieses Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan nun auch Satteldächer mit flachgeneigteren Dachneigungen 20° bis 35°zugelassen.
Im Zuge der Bebauungsplanergänzung wird die zulässige Dachneigung für Satteldächer im WA 3 von 48° bis 50° auf 35° bis 50° erweitert. In WA 3 wird die Firsthöhe von 11,10 m auf 10,50 m geändert.
Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Mit dieser Ergänzung wird lediglich der individuelle Gestaltungsspielraum für Gebäude erweitert.
Das Planungsbüro Vogelsang hat diese Ergänzung im Bebauungsplan Nr. 15.3 „Schrotfeld“ eingearbeitet. Die textlichen Festsetzungen werden geändert.“

Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zu den oben genannten Ergänzungen zu erteilen.“

Beschluss

  1. Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an und beschließt außerdem:
Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB – die 1. Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 15.3 „Schrotfeld“ mit integriertem Grünordnungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
  1. Der Stadtrat billigt die 1. Ergänzung.
  2. Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des Entwurfs zur 1. Ergänzung die Beteiligung der Öffentlichkeit/öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durchzuführen. Zu diesen zählt alleinig das Landratsamt Ansbach, weswegen nur dieses zur vorliegenden Ergänzung beteiligt wird.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ergänzungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2018 07:56 Uhr