Antrag auf Förderung nach dem Sonderprogramm "Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement"


Daten angezeigt aus Sitzung:  62. Stadtratssitzung, 13.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 62. Stadtratssitzung 13.12.2017 ö 9

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 05.07.2017 beschlossen, einem „Überflutungsmanagement Stadt Herrieden“, unter der Voraussetzung einer Fördermittelzusage näherzutreten.
Nach in Kraft treten des Sonderprogrammes „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement nach Nr. 2.4 RZWas 2016“ zum 15.09.2017 und Gesprächen mit dem WWA Ansbach am 09.11.2017, im Beisein des Ersten Bürgermeisters Alfons Brandl, und einem erforderlichen Abstimmungsgespräch am 01.12.2017 kann die Stadt Herrieden den Antrag zur Aufnahme in das Sonderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement nach Nr. 2.4 RZWas 2016“ stellen. Im Rahmen des Sonderprogrammes wird eine Bezuschussung von bis zu 75%, maximal 150.000 €, in Aussicht gestellt. Das Infoblatt zum Sonderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement nach Nr. 2.4 RZWas 2016“ ist im RIS hinterlegt.
Die voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtkosten für die Erstellung des Sturzflut-Risikomanagements betragen ca. 180.000 €. Zur Beantragung der Fördermittel bedarf es eines formlosen Beschlusses des Stadtrates, das Vorhaben nach der Mittelzusage durchzuführen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Förderung gemäß Sonderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement nach Nr. 2.4 RZWas 2016“ für das Oberflächenwassereinzugsgebiet der Stadt Herrieden, zu beantragen und bei Fördermittelzusage durchzuführen. Die zuwendungsfähigen Kosten für das Förderprojekt liegen bei ca. 180.000 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
infoblatt_sonderprogramm_sturzfluten1 (.pdf)

Datenstand vom 25.01.2018 07:56 Uhr