Anfrage von Herrn Rupprecht: Wahlplakate


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus und Partnerschaften, 10.10.2017

Beratungsreihenfolge

Sachverhalt

Herr Rupprecht fragt nach, ob die Wahlwerbung am Marktplatz verboten sei und ob hier eine Verordnung besteht oder möglich ist.
Frau Schwander teilt mit, dass es nicht verboten ist, es aber eine Absprache unter den Parteien gibt, nicht am Marktplatz zu plakatieren. Herr Robert Buckel schlägt vor, am Marktplatz eine große Plakatwand zuzulassen.  Das soll von der Verwaltung mit den Parteien abgestimmt werden.

Datenstand vom 23.02.2018 10:13 Uhr