Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 Gewerbegebiet "Bauhof", Gemeinde Burgoberbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
42. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 21.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 14.02.2017, teilt das Architekturbüro Teuber und Korder, Ansbach, im Auftrag der Gemeinde Burgoberbach mit, dass nunmehr die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt wird.
Mit dem Bebauungsplan Nr. XXIII Gewerbegebiet „Bauhof“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines gemeindlichen Bauhofes ermöglicht.
Der räumliche Geltungsbereich des Aufstellungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. XXIII
Gewerbegebiet „Bauhof“ umfasst eine Größe von ca. 3.150 m².
Von der Aufstellung sind die Flst. Nrn. 629 und 627 (Teilfläche) der Gemarkung Burgoberbach betroffen. Die Planungsfläche soll gemäß § 8 BauNVO als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen
werden.
Die Prüfung des Planentwurfs durch die Verwaltung hat ergeben, dass Belange der Stadt Herrieden nicht tangiert werden. Dies wurde bereits bei der ersten Beteiligung (BUL-Beschluss vom 22.11.2016) übermittelt.
Rechtliche Würdigung
Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss
Der BUL-Ausschuss nimmt die Planungen der Gemeinde Burgoberbach zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.12.2017 07:55 Uhr