Bebauungsplan Nr. 70 zur Regelung von Vergnügungsstätten für das Stadtgebiet Ansbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 14.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 43. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 14.03.2017 ö 11

Sachverhalt

Die Stadt Ansbach beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 70 zur Regelung von Vergnügungsstätten für das Stadtgebiet Ansbach aufzustellen.

Mit dem Bebauungsplan soll die Steuerung von Vergnügungsstätten im gesamten Stadtgebiet erarbeitet und festgesetzt werden.

Rechtliche Würdigung

Beteiligung i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss

Der BUL-Ausschuss nimmt die Planungen (Aufstellung des Bebauungsplanes) der Stadt Ansbach zur Kenntnis. Da Belange der Stadt Herrieden nicht berührt werden, wird den vorgelegten Planungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.12.2017 07:57 Uhr