Teilnutzungsänderung einer bestehenden Ladenfläche in Erlebniskino und Bistro
Daten angezeigt aus Sitzung:
46. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 23.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag für die Teilnutzungsänderung einer bestehenden Ladenfläche in Erlebniskino und Bistro von Hanife Akyildiz auf Flst. 843/5, Gemarkung Neunstetten, Am Eichelberg 4, Bebauungsplan Nr. 14 GE-Gebiet Regmannsdorf II.
Rechtliche Würdigung
Die vorgesehene Nutzungsänderung liegt im Bebauungsplan Nr. 14 „Gewerbegebiet Regmannsdorf II“. Einzelhandelsbetriebe sind gemäß BauNVO im Gewerbegebiet nicht zulässig. Jedoch wurde der Verkauf- und Ausstellungsraum für Gastrogeräte nach einer, durch die Stadt Herrieden, erteilter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, durch das Landratsamt Ansbach genehmigt. Im Gewerbegebiet Regmannsdorf II sind weitere Einzelhandelsgeschäfte (CC) vorhanden. Für die im Gewerbegebiet nach BauNVO nicht zulässigen Schank- und Speisewirtschaft (Burger King) wurde auch eine Befreiung erteilt.
Der Stadtrat hat hierzu in seiner Sitzung am 03.05.2017 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I + II“ beschlossen und die Veränderungssperre Nr. 1 erlassen.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 4
Datenstand vom 22.12.2017 08:00 Uhr