Bauantrag - Antrag auf Vorbescheid für die Erstellung eines Werbeturms und zusätzlicher späteren Nutzung als Fernmeldeturm
Daten angezeigt aus Sitzung:
46. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 23.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Antrag auf Vorbescheid für die Erstellung eines Werbeturms und zusätzlicher späteren Nutzung Fernmeldeturm von Hanife Akyildiz auf Flst. 843/5, Gemarkung Neunstetten, Am Eichelberg, Bebauungsplan Nr. 14 GE-Gebiet Regmannsdorf II.
Der Werbeturm hat eine Größe von 20 m.
In der Sitzung des BUL-Ausschusses vom 31.01.2017 wurde, für eine gleichlautende Bauvoranfrage, dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme nicht empfohlen. Der Stadtrat hat über den Sachverhalt noch nicht beraten.
Rechtliche Würdigung
Nach Art. 2 BayBO handelt es sich bei dem beantragten Werbeturm um eine bauliche Anlage, für die Abstandsflächen, nach Art. 6 BayBO, erforderlich sind. Die Abstandsflächen müssen auf der eigenen Grundstücksfläche ggf. bis Mitte öffentliche Verkehrsfläche zum Liegen kommen. Die für den Werbeturm erforderlichen Abstandsflächen überragen, die Grundstücksgrenzen und die Mitte der öffentlichen Verkehrsfläche, bis in die Nachbargrundstücke hinein. Die hierfür erforderlichen Abstandsflächenübernahmeerklärungen der Nachbarn liegen nicht vor. Aus bauordnungsrechtlicher Sicht ist der Werbeturm nicht genehmigungsfähig.
Auszug aus den Bauordnungsrechtlichen Gestaltungsvorschriften des Bebauungsplanes Nr. 14, Gewerbegebiet Regmannsdorf II:
„2.4 Werbeanlagen sind grundsätzlich zulässig, dürfen jedoch nicht von der BAB A6 und von der Anschlussstelle aus sichtbar sein. Sämtliche Werbeanlagen bedürfen der Zustimmung der Stadt Herrieden.“
Der Stadtrat hat hierzu in seiner Sitzung am 03.05.2017 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I + II“ beschlossen und die Veränderungssperre Nr. 1 erlassen.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8
Datenstand vom 22.12.2017 08:00 Uhr