Sanierung und Nachnutzung Stadtschloss Herrieden - LOS 04 Zimmererarbeiten Nachtrag 3 und 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 12.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 52. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.09.2017 ö 3.4

Sachverhalt

Durch die Zimmerei Holger Krauß wurden die Nachtragsangebot Nr.3 und
Nr.4 erstellt. Die Nachtragsangebote wurden von BCH Bau-Consult Hermsdorf fachtechnisch und rechnerisch geprüft. Die Nachträge stellen sich wie folgt dar:

Nachtrag Nr.3 über 36.551,99 €
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus ca. 15.300.- € für Verbindungsmittel, deren Notwendigkeit BCH bei der Ausschreibung übersehen hat. Wäre die Ausschreibung der Zimmererarbeiten korrekt gelaufen, wären die Verbindungsmittel schon gleich im Angebot der Firma enthalten gewesen. Desweitern ist ein Betrag von ca. 17.000.- € für die Bestandsanpassung von schadhaften Holzteilen enthalten und weiter ca. 4.000.- € für den Aus- und Wiedereinbau von Bestandshölzern vorgesehen.
Die zuletzt genannten Beträge sind für den Austausch von schadhaften Holzteilen, diese wurden erst nach Abnehmen der Dacheindeckung sichtbar und sind aus statischen Gründen erforderlich.

Nachtrag Nr. 4 über 16.493,40 € 
Ursprünglich war vorgesehen, dass der Zimmerer den Kran des Rohbauers mitbenutzen kann. Durch die Entscheidung, mit den Bietern aus der Ausschreibung für den Rohbau nachzuverhandeln, haben sich die Rohbauarbeiten um ca. 6 Wochen verzögert. Das bedeutet einerseits, dass der Kran 6 Wochen später zur Verfügung stand. Andererseits bedeutet es aber auch, dass der Rohbauer später mit mehr Mann am Bau arbeiten und mehrere Arbeiten parallel verrichten muss. Dadurch wird das Mitbenutzen des Krans unmöglich. Damit der Zimmerer wiederum ohne zeitliche Verzögerung weiterarbeiten kann, ist es unumgänglich, die Kosten für einen Kran oder Teleskoplader (Manitou) zu genehmigen.

Ohne die Freigabe und Genehmigung der Nachtrage Nr.3 und 4, in einer Eilentscheidung, hätte der Zimmerer seine Arbeiten bis zur BUL-Sitzung weitgehend eingestellt. Dadurch wäre der derzeitige sehr enge Terminplan zwischen Rohbauer und Zimmerer nicht mehr zu halten gewesen, da der Rohbauer wie angekündigt, dann seine Arbeiten auch eingestellt hätte, da er auf die Vorleistungen des Zimmerers angewiesen ist. 
Somit wäre das Einhalten der vom Bundesfördermittelgeber gesetzten Frist der Baufertigstellung und damit der Erhalt der Fördermittel in Gefahr.
Deshalb hat der Zweite Bürgermeister Manfred Niederauer, in Vertretung des ersten Bürgermeister Alfons Brandl, am 28.08.2017 im Wege einer Eilentscheidung den Nachtragsangeboten zugestimmt. 
Herr Pludra wird diese Nachträge in der BUL-Sitzung am 12.09.2017 noch einmal genau erläutern.

Rechtliche Würdigung

Die Angelegenheit ist im Art.37 Abs.3 GO geregelt und darf durch den Bürgermeister unterschrieben werden.

Finanzielle Auswirkungen

HHSt.: 3650.9530 53.045,39 € brutto

Datenstand vom 22.12.2017 08:08 Uhr