Formlose Bauvoranfrage - Errichtung Carport für Pferdeanhänger
Daten angezeigt aus Sitzung:
57. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 12.12.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Herr Thomas Weiskopf möchte auf seinem Grundstück, Flst. 486/65, Gemarkung Herrieden, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 10 „Am Mühlfeld“ ein Carport für seinen Pferdeanhänger errichten. Da es auf seinem Grundstück in der Nähe seiner Einfahrt (Gewächshaus) bzw. Garage (Unterschied der Traufhöhe Garage zur Traufhöhe des neuen Carports) nicht möglich ist, soll das neue Carport im hinteren Bereich seines Grundstückes errichtet werden. Dieser Bereich liegt außerhalb der überbaubaren Baufläche. Eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes müsste erteilt werden.
Er möchte den Stellplatz auf eigenem Grund errichten um nicht die Stellplätze auf dem öffentlichen Grund (Wendehammer) hernehmen zu müssen und diese nicht zusätzlich zu belasten. Herr Weiskopf sieht die Zuwegung über dem öffentlichen Grund vor. Diese öffentliche Fläche ist als Ausgleichsfläche im Bebauungsplan vorgesehen.
Der genauere Sachverhalt wird in der Sitzung erläutert.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stimmt grundsätzlich der Errichtung eines Carports für Pferdeanhänger an der vorgesehenen Fläche, die außerhalb der Baugrenze liegt, zu. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze kann in Aussicht gestellt werden. Die Zustimmung erfolgt jedoch nur unter der Maßgabe, dass die Zufahrt zum neuen Carport über
dem eigenen Grund erfolgt. Einer Zufahrt über die öffentliche Fläche wird nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2018 09:26 Uhr