1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15.3 "Schrotfeld" mit integriertem Grünordnungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  57. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 12.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 57. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 12.12.2017 ö 9

Sachverhalt

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flst. 666(TF), 680 (TF) und 681, Gemarkung Herrieden. Es liegt unmittelbar angrenzend östlich des bestehenden Bebauungsplans Nr. 15.2 „Schrotfeld“. Ziel dieser Bebauungsplanergänzung ist die Anpassung der Gestalt baulicher Anlagen insbesondere der Ausbildung von Satteldächern. Der Verwaltung ist aufgefallen, dass im WA 3 flachgeneigte Satteldächer nicht gebaut werden können. In diesem Teilbereich des Plangebietes sind für Satteldächer bislang eine Dachneigung von 48° bis 50° festgesetzt.
Da im WA 3 neben Satteldächern auch andere Dachformen mit niedrigeren Dachneigungen zulässig sind, werden im Rahmen der 1. Ergänzung dieses Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan nun auch Satteldächer mit flachgeneigteren Dachneigungen 20° bis 35°zugelassen.
Im Zuge der Bebauungsplanergänzung wird die zulässige Dachneigung für Satteldächer im WA 3 von 48° bis 50° auf 35° bis 50° erweitert. In WA 3 wird die Firsthöhe von 11,10 m auf 10,50 m geändert.
Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Mit diesen Ergänzungen wird lediglich der individuelle Gestaltungsspielraum für Gebäude erweitert.
Das Planungsbüro Vogelsang hat diese Ergänzungen im Bebauungsplan Nr. 15.3 „Schrotfeld“ eingearbeitet. Die textlichen Festsetzungen werden geändert.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zu den oben genannten Ergänzungen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2018 09:26 Uhr