Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport
Daten angezeigt aus Sitzung:
59. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 30.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport von Michael Fenn und Theresa Sieber, auf Flst. 686/6, Gemarkung Herrieden, im Bebauungsplan Ergänzung Nr. 15.1 „Schrotfeld“, Adolph-Kolping-Straße 18.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
- Drehung der Firstrichtung um ca. 30°
- Überschreitung der Baugrenze nach Nord-Ost um ca. 1,50 m² mit der Hauskante
- Dreiecksgaupe im Süden (zulässig nur Sattel- und Schleppgaupen).
Für alle beantragten Befreiungen sind in diesem Abschnitt – Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 15.1 „Schrotfeld“ keine Bezugsfälle vorhanden.
Vorstellbar wäre die Befreiung Drehung Firstrichtung und Überschreitung Baugrenze (Der angrenzende Nachbar hat die Unterschrift für die formlose Bauvoranfrage erteilt).
Beschluss
Der BUL-Ausschuss kann die gemeindliche Einvernahme für die Drehung der Firstrichtung und der Überschreitung der Baugrenze in Aussicht stellen. Die Dreiecksgaupe ist jedoch noch zu überdenken.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.03.2018 08:48 Uhr