Untersagung der Anwendung des Totalherbizids Glyphosat und sämtlicher glyphosathaltigen Herbizide auf städtischen Flächen
Daten angezeigt aus Sitzung:
61. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 20.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die EU hat mit Beschluss vom 27.11.2017 das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat um weitere fünf Jahre innerhalb der EU zugelassen, da die EU zum Entschluss kam, dass Glyphosat keine Gefahr für die Gesundheit von Menschen darstellt.
Gemeinden können dennoch das Aufbringen glyphosathaltiger Herbizide auf städtischen Flächen ablehnen.
Glyphosat ist ein chemischer Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln und dient der Unkrautvernichtung, das weltweit zum Einsatz kommt. Es besteht der Verdacht, dass glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel krebserregend seien. Des Weiteren sind solche Unkrautvernichter schädlich für die Pflanzenwelt (beispielsweise Blühpflanzen) und werden für negative Auswirkungen auf die Insektenwelt verantwortlich gemacht.
Herr Bürgermeister Brandl stellt zur Diskussion, wie die Verwaltung mit diesem Thema in Bezug auf die städtischen Flächen umgehen soll.
Datenstand vom 24.04.2018 13:45 Uhr