Formlose Bauvoranfrage für Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 20.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 61. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 20.03.2018 ö 5.1

Sachverhalt

Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage von Verena Schmidt, auf einer Teilfläche Flst 1358/29, Gemarkung Herrieden, direkt angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 2 „Herrieden“. Das vorgesehene Baugrundstück liegt weitgehend in der Immissionsausbreitungszone des landwirtschaftlichen Betriebes Alfred Heller. Laut Auskunft des LRA Ansbach, Abteilung Immissionsschutz, hat sich nichts an den festgelegten Immissionsschutzabständen aus 2014 geändert.

Rechtliche Würdigung

Bauvorhaben liegt außerhalb des Bebauungsplanes Nr. 2 „Herrieden“ und weitgehend in der Immissionsausbreitungszone eines landwirtschaftlichen Betriebes.  

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stellt die gemeindliche Einvernahme in Aussicht, wenn immissionsschutzrechtliche Belange nicht dagegenstehen und das Landratsamt Ansbach dem Bauvorhaben zustimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2018 13:45 Uhr