Errichtung eines Carports


Daten angezeigt aus Sitzung:  61. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 20.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 61. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 20.03.2018 ö 5.6

Sachverhalt

Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 14.11.2017 beraten:
„Bauantrag für die Errichtung eines Carports von Edeltraud und Walter Kasseckert, auf Flst. 1980/1, Gemarkung Herrieden, an der Nürnberger Straße.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Carport vor ca. 2 Jahren errichtet wurde. Von Seiten des Landratsamtes wurden die Bauherren aufgefordert, einen Bauantrag einzureichen. Der Carport befindet sich in einem nicht überplanten Bereich des Flächennutzungsplanes, im Bereich einer Grünzone, jedoch in unmittelbarer Nähe der vorhandenen Wohnbebauung.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss:
„Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme.“

Die Abstimmung war 0:6 somit war der Antrag abgelehnt.
Frau Hainke vom Landratsamt hat am 08.03.2018 folgende Email geschickt. Darüber soll heute nochmals abgestimmt werden.

„Sehr geehrte Frau Bernhard,

zu o. g. Bauvorhaben (Ihr Aktenzeichen 65/2017) wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

Dazu teilen wir folgendes mit:

Nach unserer Ansicht, wäre das Bauvorhaben (ausnahmsweise) genehmigungsfähig; wir werden und können jedoch das Einvernehmen der Stadt nicht ersetzen.

Deshalb müssten wir nun die Beseitigung des Carports und des ebenfalls nicht genehmigten Zauns und der kleinen Hütte auf Flur Nr. 1980/1, Gemarkung Herrieden fordern.
Im Zuge der Gleichbehandlung müssten wir aber dann gleichzeitig die Beseitigung der errichteten Hütten auf den benachbarten Grundstücken Flur Nrn. 1976/1 (Wedler), 1977/2 (Bauer) und 1977/3 (Kasseckert), jeweils Gemarkung Herrieden, durchsetzen.

Vielleicht wäre eine Verschiebung des Carports in Richtung Süden eine Kompromisslösung? Dadurch wäre es von der Straße aus nicht mehr sichtbar?

Falls eine Kompromisslösung (durch Lageverschiebung) erarbeitet werden sollte, bitten wir den Bauherrn darauf hinzuweisen, dass geänderte Pläne vorgelegt werden müssen. In diesen möge er den Zaun und die errichtete Hütte bitte mitgenehmigen lassen. Es wäre dann noch erforderlich, die naturschutzrechtlichen Belange mit aufzuarbeiten und Unterlagen nachzureichen (siehe Anlage)
Mit freundlichen Grüßen

Karin Hainke“

Beschluss

Der BUL-Ausschuss hält an seiner Entscheidung vom 14.11.2017 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2018 13:45 Uhr