Teilnutzungsänderung einer bestehenden Ladenfläche in Erlebniskino und Bistro
Daten angezeigt aus Sitzung:
62. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 17.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 23.05.2017 beraten:
„Bauantrag für die Teilnutzungsänderung einer bestehenden Ladenfläche in Erlebniskino und Bistro von Hanife Akyildiz auf Flst. 843/5, Gemarkung Neunstetten, Am Eichelberg 4, Bebauungsplan Nr. 14 GE-Gebiet Regmannsdorf II.“
Der BUL-Ausschuss fasste folgenden Beschluss: „Der BUL-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme zu erteilen.
Abstimmungsergebnis 4:4
Abstimmungsbemerkung: Somit ist der Bauantrag abgelehnt.“
Im Stadtrat am 24.05.2017 erging folgender Beschluss: „Der Stadtrat beschließt die gemeindliche Einvernahme zu erteilen. Das Abstimmungsergebnis war 5:13.“
Die gemeindliche Einvernahme wurde somit nicht erteilt.
Durch das Landratsamt Ansbach erging am 13.11.2017 ein ablehnender Bescheid aufgrund der ablehnenden gemeindliche Einvernahme und unserer Veränderungssperre.
Der neue Tekturantrag für die Teilnutzungsänderung einer bestehenden Ladenfläche in Erlebniskino und Bistro von Hanife Akyildiz auf Flst. 843/5, Gemarkung Neunstetten,
Am Eichelberg 4, Bebauungsplan Nr. 14 GE-Gebiet Regmannsdorf II, vom 09.01.2018.
Folgendes wurde im Tekturantrag geändert:
- Die ursprünglich vorgesehenen 5 Kinos mit insgesamt 65,62 m² wurden auf 10 Kinos mit insgesamt 99,44 m² erweitert.
- Die Ladenfläche wurde von 350,90 m² auf 126,80 m² verkleinert.
- Die Bistrofläche wurde von 11,30 m² auf 80,00 m² vergrößert.
- Zusätzlicher Saunabereich mit ca. 36,00 m² ist nun vorgesehen.
- Werbeanlagen am Gebäude und Werbefahnen mit einer Höhe von 10,00 m.
Bis zur Sitzung liegt uns von der Planerin für den Bebauungsplan, Frau Vogelsang, eine mit der Verwaltung abgestimmte rechtliche Einschätzung und eine mögliche weitere Vorgehensweise vor.
Rechtliche Würdigung
Die vorgesehene Nutzungsänderung liegt im Bebauungsplan Nr. 14 „Gewerbegebiet Regmannsdorf II“. Einzelhandelsbetriebe sind gemäß BauNVO im Gewerbegebiet nicht zulässig. Jedoch wurde der Verkaufs- und Ausstellungsraum für Gastrogeräte nach einer, durch die Stadt Herrieden, erteilten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, durch das Landratsamt Ansbach genehmigt. Im Gewerbegebiet Regmannsdorf II sind weitere Einzelhandelsgeschäfte (CC) vorhanden. Für die im Gewerbegebiet nach BauNVO nicht zulässigen Schank- und Speisewirtschaft (Burger King) wurde auch eine Befreiung erteilt.
Der Stadtrat hat hierzu in seiner Sitzung am 03.05.2017 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf I + II“ beschlossen und die Veränderungssperre Nr. 1 erlassen.
Nach mehreren Gesprächen zwischen der Raum- und Landesplanung, Regierung von Mittelfranken, der Planerin Frau Vogelsang und dem Grundstückseigentümer, Herrn Nägelein konnte man sich auf eine weitere Nutzung durch Einzelhandel, auf der Teilfläche von Herrn Nägelein, im Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet Regmannsdorf“, nicht einigen.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss stimmt der Nutzungsänderung nicht zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2018 11:41 Uhr