Nutzungsänderung von Abstellräumen zu einer Einliegerwohnung
Daten angezeigt aus Sitzung:
62. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 17.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag für die Nutzungsänderung von Abstellräumen im Untergeschoss zu einer Einliegerwohnung von Gerhard u. Erika Güllich, auf Flst. 683/67, Gemarkung Herrieden, Am Kastenfeld 5, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 15.2 „Schrotfeld“.
Folgende Befreiungen werden nunmehr beantragt:
- Nutzung des Wohnhauses mit 3 WE anstatt mit 2 WE
Überschreitung der Baugrenze und der Baulini
e für die Errichtung eines zusätzlichen Stellplatzes (ausgewiesen sind 3 Stellplätze, erforderlich wären lt. B-Plan 4,5 kann jedoch nicht erbracht werden). Für 2 noch fehlenden Stellplätze ist somit der Ablösebetrag von 2 x 1.500 € = 3.000 € zu entrichten.
Rechtliche Würdigung
Das Grundstück wurde von der Stadt Herrieden zum Zwecke der Bebauung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten verkauft. Nunmehr sollen jedoch 3 WE geschaffen werden. Für die Erschließung wurde der Preis von 36,86 € / m², Einfamilienwohnhauses, gezahlt. Der Preis für ein Mehrfamilienwohnhaus betrug 47,91 € / m².
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme zu den o. g. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter der Maßgabe, dass der Differenzbetrag des Erschließungsbeitrages vom Einfamilienwohnhauses zum Mehrfamilienwohnhaus vom Antragsteller nachgezahlt wird und die Stellplatzablöse bezahlt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2018 11:41 Uhr