Gesicherter Fußgängerübergang vom Bayernring zum REWE-Gelände


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 08.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 63. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 08.05.2018 ö 20

Sachverhalt

Der Behindertenbeauftragte der Stadt Herrieden, Robert Buckel, beantragt einen sicheren Übergang vom Wohngebiet Bayernring über die Hohenberger Straße zum REWE-Gelände.
Der Übergang  zwischen den beiden Kreisverkehren wird sehr häufig von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung genutzt, da dieser die kürzeste Verbindung vom Wohngebiet zur Apotheke oder zum Ärztehaus ist.
Hier gibt es das Problem, dass auf der Seite des Bayernrings bereits ein Tiefbord vorhanden ist, jedoch auf der Seite des REWE-Geländes dieser noch fehlt. Daher wird von Herrn Buckel die Absenkung des Bordsteins beantragt.
Darüber hinaus bittet der Behindertenbeauftragte zu prüfen, ob durch Fahrbahnmarkierungen, baulichen Querungshilfen oder durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich der Übergang sicherer gestaltet werden könnte.
Diese Möglichkeiten wurden in einer Verkehrsschau mit der Polizei Feuchtwangen besprochen und folgendes Ergebnis erarbeitet.
Fahrbahnmarkierungen und bauliche Querungshilfen schaffen in diesem Bereich der Hohenberger Straße eine zusätzliche Gefahrenquelle, zudem ist in wenigen Metern Entfernung ein gesicherter Übergang am Kreisverkehr „WZ Schüller“ möglich.
Zudem wurden die gefahrenen Geschwindigkeiten in der Hohenberger Straße mit dem mobilen Geschwindigkeitsmessgerät überprüft. Durchschnittlich fahren täglich 2.245 Fahrzeuge (in beide Richtungen) bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 41km/h. Geschwindigkeitsübertretungen liegen bei 8,75%, wobei hiervon insgesamt über den kompletten Messzeitraum von 22 Tagen nur ca. 260 Fahrzeuge im Verwarnungs- oder Bußgeldbereich waren. Als Ergebnis kann in der Hohenberger Straße festgestellt werden, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h rechtlich nicht gegeben ist, vor allem, da weder ein Unfallschwerpunkt noch ein häufiger Betriebsverkehr, beispielsweise wie in der Münchener Straße bei der Firma Sielaff oder in der Rother Straße bei der Firma Schüller, vorliegt.
Zusammen mit dem Behindertenbeauftragten wurde als Vorschlag für das Gremium allein die Absenkung des Bordsteins auf Seite des REWE-Geländes erarbeitet. Alle anderen möglichen Maßnahmen sollen unberücksichtigt bleiben.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss stimmt der Absenkung des Bordsteins in der Hohenberger Straße auf Seite des REWE-Geländes auf der Höhe der Trafostation mit einer ca. Länge von 2 m  zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2018 10:44 Uhr