Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Nebengebäude als Austragshaus
Daten angezeigt aus Sitzung:
67. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 11.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und einem Nebengebäude als Austragshäuschen von Sandra und Maximilian Steinhöfer, auf Flst. 785/5, Gemarkung Rauenzell, Veldener Straße 17.
Die Erschließung ist gesichert. Die Anschlüsse zum eigenen Grund sowie die Zufahrt zum Grundstück muss auf eigene Kosten erfolgen. Die Kanal- und Wasseranschlussbeiträge sind zu entrichten.
Die Verwaltung schlägt vor, dass im Hinblick eines späteren Ausbaues des Flurweges, Flst. 786, das Wohngebäude in gleicher Flucht wie die vorhandenen Wohnhäuser zu errichten.
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich des Ortsteils Rauenzell und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.
Beschluss
Der BUL-Ausschuss erteilt die gemeindliche Einvernahme. Sämtliche anfallenden Erschließungskosten sind vom Bauherrn zu übernehmen. Die Anschlussbeiträge für Grundstücksfläche und Geschossfläche sind in vollem Umfang zu entrichten. Die Zufahrt muss über die Wendeplatte und auf eigenen Grund erfolgen. Die Gebäudefluchtlinie der vorhandenen Wohnhäuser
ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.10.2018 14:57 Uhr