Ergänzung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses der Stadt Herrieden, Gemarkung Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  67. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 11.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 67. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 11.09.2018 ö 15

Sachverhalt

  1. Die im Baugebiet Nr. 15.3 „Schrotfeld“ in Herrieden auf Gemeindegrund Flst. 681/28 neu gebaute Straße wird mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Der Straßenzug erhält die Bezeichnung „Pfarrer-Georg-Kratzer-Straße“ und wird im Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen als Ortsstraße in Herrieden unter der BV-Nr. 109 mit einer Länge von 0,118 km neu eingetragen.

  1. Die im Baugebiet Nr. 15.3 „Schrotfeld“ in Herrieden auf Gemeindegrund Flst. 681 neu gebaute Straße wird mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Der Straßenzug erhält die Bezeichnung „Josef-Brumberger-Straße“ und wird im Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen als Ortsstraße in Herrieden unter der BV-Nr. 110 mit einer Länge von 0,311 km neu eingetragen.

  1. Die im Baugebiet Nr. 15.3 „Schrotfeld“ in Herrieden auf Gemeindegrund Flst. 681/41 neu gebaute Straße wird mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Der Straßenzug erhält die Bezeichnung „Schwester-Brionda-Straße“ und wird im Bestandsverzeichnis für Gemeindestraßen als Ortsstraße in Herrieden unter der BV-Nr. 111 mit einer Länge von 0,120 km neu eingetragen.

  1. Die zur Erschließung der Baugebietes Nr. 15.3 „Schrotfeld“ in Herrieden auf Gemeindegrund Flst.  696, Flst.  666 und Flst.  591/1 neu gebaute Straße soll mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet und der Ortstraße Nr. 79 „Am Klingengraben“ in Herrieden zugemessen werden.  Außerdem wurde eine Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Flst. 696, Flst. 666 und Flst. 591/1 mit sofortiger Wirkung zur Gemeindestraße mit der Bezeichnung „Am Klingengraben“ aufgestuft.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss der Stadt Herrieden beschließt die im Baugebiet Nr. 15.3 „Schrotfeld“ auf Gemeindegrund neu gebaute Straße auf den Flst. Nrn. 681/28, 681, und 681/41, Gemarkung Herrieden, mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

Ferner wird die zur Erschließung des Baugebietes Nr. 15.3 „Schrotfeld“ in Herrieden auf Gemeindegrund neu gebaute Straße Flst. Nrn. 696, 666 und 591/1 mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Der Straßenzug wird der Ortstraße Nr. 79 „Am Klingengraben“ in Herrieden zugemessen. Außerdem wurde eine Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Flst. Nr. 696, Flst. Nr. 666 und Flst-Nr. 591/1 mit sofortiger Wirkung zur Gemeindestraße mit der Bezeichnung „Am Klingengraben“ aufgestuft.

Erster Bürgermeister Herr Brandl wird hiermit als Verzeichnisführer beauftragt, die einzelnen Verfügungen zu vollziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2018 14:57 Uhr