1. Änderung Bebauungsplan Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld"


Daten angezeigt aus Sitzung:  64. Stadtratssitzung, 24.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 64. Stadtratssitzung 24.01.2018 ö 7

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 17 „Wohnen im Burgerfeld“ wurde am 24.05.2017 als Satzung beschlossen und ortsüblich gem. § 10 Abs. 3 Halbsatz 2 BauGB bekannt gemacht.
Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes ist die Erweiterung der Gewerbegebietsflächen im nördlichen Teil des Planungsgebietes.
Durch die Vergrößerung der Gewerbegebietsfläche wird dem Flst. 615/2, Gemarkung Herrieden, eine größere Fläche zugewiesen. Die entstehende Fläche wird als eingeschränktes Gewerbegebiet (eGE) ausgewiesen.
Das eingeschränkte Gewerbegebiet ist auf den Flurstücksnummern 615/5 (teilw.), 615/6 (teilw.) und 615/7 (teilw.), alle Gemarkung Herrieden, geplant und umfasst eine Fläche von rund 340 m².
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich ausschließlich auf die Ausweisung der eingeschränkten Gewerbegebietsflächen und die Festsetzungen von Garagenhöfen angrenzend an das Gewerbegebiet. Alle anderen Festsetzungen bleiben von der Änderung unberührt. Die Änderung erfolgt im Sinne des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Der vom Ing.-Büro Willi Heller, Herrieden, ausgearbeitete Entwurf des Bebauungsplanes wird dem Stadtrat vorgestellt.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 "Wohnen im Burgerfeld“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Planungsziel ist die Ausweisung der eingeschränkten Gewerbegebietsflächen auf dem Flurstück Nr. 615/2. Der räumliche Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Der Stadtrat billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Entwurf mit den Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 24.01.2018 und beschließt die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekannt zu geben.
Das Ing.-Büro Heller, Herrieden, wird beauftragt die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
BebauungsplanWohnen im Burgerfeld (.pdf)
Begründung B-Planänderung (.pdf)

Datenstand vom 22.02.2018 10:43 Uhr