Zweckvereinbarung zum fließenden Verkehr mit der Gemeinde Burgoberbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
64. Stadtratssitzung, 24.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie in der Stadtratssitzung vom 21.06.2017 beschlossen, wurde eine Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Burgoberbach zur kommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs ausgearbeitet.
Die Zweckvereinbarung regelt unter anderem die Arbeitsweise und die Abrechnungsmodalitäten. Die Zweckvereinbarung ist digital im RIS hinterlegt.
Ziel ist es, spätestens ab dem zweiten Quartal 2018 mit der Überwachung des fließenden Verkehrs zu starten. Im Vorfeld muss die Genehmigung durch das Landratsamt eingeholt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Pro Verstoß wird eine Gebühr von 19,85 € zur Zahlung an die Gemeinde Burgoberbach fällig. Zusätzlich muss pro Verstoß eine Gebühr von 0,51 € an die AKDB zur Softwarenutzung gezahlt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich dementsprechend auf ca. 30.540 €.
Einnahmen werden im Schnitt auf 20,00 € pro Verstoß geschätzt. Die Gesamteinnahmen berechnen sich dementsprechend auf 30.000 €.
Diskussionsverlauf
Der Bürgermeister berichtet, dass die Gemeinde Burgoberbach der Zweckvereinbarung bereits zugestimmt hat.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Burgoberbach zu und beauftragt den Ersten Bürgermeister diese auszufertigen und dem Landratsamt Ansbach zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2
Dokumente
Zweckvereinbarung (Vorentwurf) (.pdf)
Datenstand vom 22.02.2018 10:43 Uhr