Anerkennung des ILEK Altmühlland A6
Daten angezeigt aus Sitzung:
66. Stadtratssitzung, 13.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
L
aut Verfügung des Amts für Ländliche Entwicklung Mittelfranken vom 21.02.2018 erfüllt das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) Altmühlland A6 die Voraussetzungen i.S.d. § 1 Abs. 2 GAKG als Vorplanung zur Einbindung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft in den Prozess zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Die Fördersätze für Maßnahmen, die der Umsetzung des ILEK dienen, können daher auf der Grundlage der Regelungen der FinR-LE 2014, Nr. 5.6 (2) bzw. der DorfR 2017, Nr. 5.4.2 Satz 3 erhöht werden. Bezüglich der Umsetzung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Festsetzungen bezüglich Umfang und Höhe der Förderung einer gesonderten Regelung im Rahmen der verfügbaren Fördermittel vorbehalten bleiben.
Datenstand vom 18.04.2018 09:08 Uhr