Haushalt 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  66. Stadtratssitzung, 13.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 66. Stadtratssitzung 13.03.2018 ö 4

Sachverhalt

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsplanentwurf 2018 wurde in sechs Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses am 20.11., 07.12.2017, 16.01., 14.02. und 13.03.2018 vorberaten. Die sich in diesen Sitzungen ergebenden Änderungen wurden in das Werk eingearbeitet. Den Mitgliedern des Finanz- und Personalausschusses und den Fraktionsvorsitzenden wurde im Vorfeld jeweils ein Exemplar in Papierform zugestellt. Darüber hinaus wurde der komplette Haushalt in das Ratsinformationssystem eingestellt. Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Haushaltsplan 2018 mit all seinen Anlagen zu beschließen.
Bürgermeister Brandl verliest seine Haushaltsrede, die als Anlage dem Protokoll beigefügt ist.

Erster Bürgermeister Brandl erläutert den Haushalt 2018.

Die Fraktionsvorsitzenden geben ihre Stellungnahmen zum Haushalt 2018 ab.

Rechtliche Würdigung

Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen ist gemäß Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamthaushaltsvolumen: 34.642.797 € (Vorjahr: 30.905.430 €)

Beschluss

Der Haushalt der Stadt Herrieden für das Jahr 2018 wurde im Finanz- und Personalausschuss und im Stadtrat besprochen.
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2018 mit ihren Anlagen:

Haushaltssatzung

der Stadt Herrieden

Landkreis Ansbach

für das Haushaltsjahr 2018

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Herrieden folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        23.428.040 €

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit        11.214.757 €
ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf    
1.666.504 €

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
       a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)              365 %
       b) für die Grundstücke (B)          365 %

  1. Gewerbesteuer                                                                305 %

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
1.500.000 €

festgesetzt.

§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2017 - 2021 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2018.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft.

Herrieden, den 13.03.2018  
Stadt Herrieden



Brandl
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Dokumente
HH2018_Satzung (.pdf)
HH2018_Stellenplan (.pdf)
HH_2018-Vorbericht (.pdf)
HH2018_Darlehensübersicht (.pdf)
HH2018_Graphiken (.pdf)
HH2018_Gesamtplan (.pdf)
HH2018_Verwaltungshaushalt (.pdf)
HH2018_Vermögenshaushalt (.pdf)
HH2018_Gruppierungsübersicht (.pdf)
HH2018_HaushaltsquerschnittEP0-8 (.pdf)
HH2018_HaushaltsquerschnittEP9 (.pdf)
HH2018_KommunaleFiPLa_Arten (.pdf)
HH2018_KommunaleFiPla_Aufgaben (.pdf)
HH2018-Bauprojektliste_08.01.2018 (.pdf)
Haushaltsrede 2018 (.pdf)
HH2018_DauerndeLeistungsfähigkeit (.pdf)

Datenstand vom 18.04.2018 09:08 Uhr