16. Änderung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Daten angezeigt aus Sitzung:
66. Stadtratssitzung, 13.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die geobra Brandstätter Stiftung & Co. KG hat sich im Jahre 2013 dazu entschieden, ein Logistikzentrum im Gewerbegebiet „Esbach“ der Stadt Herrieden zu errichten.
Die Kapazität der Palettenplätze am derzeitigen Logistikstandort ist erschöpft. Aus diesem Grund plant die Firma die Errichtung eines Hochregallagers im Westen sowie weitere Lagerhallen im Nordosten des Plangebietes.
Die 16. Änderung umfasst im Wesentlichen die Erweiterung der Sonderbauflächen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung Logistik. Die Erweiterungsflächen entsprechen der Darstellung der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 16.1 „Logistikzentrum Esbach“ mit integriertem Grünordnungsplan, der parallel zur Flächennutzungsplanänderung aufgestellt wird.
Die Sonderbaufläche mit den beiden Erweiterungsflächen der 16. Flächennutzungsplanänderung befindet sich nördlich der Bundesautobahn A6 mit der Anschlussstelle “Herrieden“ und unmittelbar westlich der Staatsstraße 2248, zwischen Herrieden und Elpersdorf.
Diskussionsverlauf
Während der Diskussion wurde besprochen, ob der bestehende Feldweg wieder ertüchtigt werden kann, oder ob der Feldweg verlegt wird. Bei einer Verlegung sind Grundstücksverhandlungen notwendig. Dieser Sachverhalt ist noch nicht abschließend geklärt.
Ursprünglich ging man bei dem Projekt davon aus, dass die Stadt Herrieden Ausgleichsflächen zur Verfügung stellt. Rechtsanwalt Kohler sagt dazu, dass Privatleute der Fa. Playmobil Ausgleichsflächen zum Kauf angeboten haben. Dazu laufen zur Zeit Gespräche.
Bürgermeister Brandl verliest Ausschnitte aus dem Protokoll der Bürgerversammlung am 25.09.2017 zu diesem Thema. Er informiert auch darüber, dass am 20.03.2018, um 19:00 Uhr, in der Aula der Grund- und Mittelschule Herrieden, eine Bürgerinformation stattfindet. Die Fa. Playmobil lädt dazu ein.
Beschluss
Der Stadtrat Herrieden beschließt den rechtskräftigen Flächennutzungsplan gemäß § 2 Baugesetzbuch – BauGB – zu ändern und um eine Sonderbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung Logistik zu erweitern.
Die Erweiterung im Norden hat eine Größe von ca. 1,31 ha und beinhaltet die südliche Teilfläche des Flurstücks 816, Gemarkung Neunstetten. Die Erweiterungsfläche im Westen hat eine Größe von ca. 1,05 ha und beinhaltet die nördliche Teilfläche des Flurstücks 853, Gemarkung Neunstetten.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Stadtrat billigt den vom Ing.-Büro Heller vorgelegten Vorentwurf mit den Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 13.03.2018 und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behörden
beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7
Dokumente
Bürgerversammlung Neunstetten2017 - aktualisiertes Veranstaltungsdatum (.pdf)
Playmobil01_Flächennutzungsplan (.pdf)
Playmobil02_Begründung FNP (.pdf)
Datenstand vom 18.04.2018 09:08 Uhr