Keine Zahlung einer Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht erforderlich
Daten angezeigt aus Sitzung: 67. Stadtratssitzung, 12.04.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Herrieden) | 67. Stadtratssitzung | 12.04.2018 | ö | 3.2 |
Sachverhalt
Die Stadt Herrieden hat für das Anzeigenjahr 2017, wie bereits auch in den vergangenen Jahren, keine Zahlung einer Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht zu leisten. Die Stadt Herrieden hält die Beschäftigungsquote sehr gut ein und kauft auch zusätzlich noch bei Blindenwerkstätten zu deren Unterstützung ein.
Datenstand vom 17.05.2018 09:15 Uhr