Änderungen im Gebührentarif der städtischen Musikschulen


Daten angezeigt aus Sitzung:  69. Stadtratssitzung, 16.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 4

Sachverhalt

Über den Betrieb und die Verwaltung der Musikschule zwischen der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl und der Stadt Feuchtwangen, der Stadt Herrieden und der Stadt Wassertrüdingen wurde im Rahmen der Neuorganisation eine neue Zweckvereinbarung entworfen. Ziele der Neuorganisation sind die Verwaltungsvereinfachung, die Kostenreduzierung sowie die Kostentransparenz. Des Weiteren wurden die Satzung, die Schulordnung, die Gebührensatzung sowie der Gebührentarif überarbeitet. Herr Greth, Geschäftsführer des Verbandes bayerischer Sing- und Musikschulen, war hier maßgebend beteiligt. Änderungen des Gebührentarifes kann künftig nur auf Vorschlag der eingebundenen Kommunen durch den Rat der Stadt Dinkelsbühl erfolgen. Mit einer Einführung der neuen Gebührensatzung zum Schuljahresbeginn 2018/2019 würde man somit auch ein Sonderkündigungsrecht zum 01.01.2019 umgehen. Die neue Gebührensatzung im Entwurf und der neue Gebührentarif sind im RIS hinterlegt. Die Leitung der Musikschule, Frau Nüßlein, erläutert in der Sitzung den Entwurf der neuen Gebührensatzung und des neuen Gebührentarifs.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Einführung der Gebührensatzung sowie des neuen Gebührentarifs unter Herausnahme des § 1 Abs. 3 mit Wirkung zum 01.09.2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Dokumente
Entwurf_Gebührensatzung _01.09.2018 (.pdf)
Entwurf_Gebührentarife_01.09.2018 (.pdf)

Datenstand vom 21.06.2018 10:40 Uhr