Feststellung der Jahresrechnung 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  69. Stadtratssitzung, 16.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 69. Stadtratssitzung 16.05.2018 ö 5

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Dieter Bunsen trägt den Sachverhalt vor. In der Sitzung vom 14.09.2017 nahm der Stadtrat die Jahresrechnungen 2016 der Stadt Herrieden, der Armendürftungsstiftung Herrieden, der Strobel´schen Stipendienstiftung und der Stadtstiftung Herrieden zur Kenntnis und verwies sie zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 GO). Das Gremium hat hierzu insgesamt acht Sitzungen abgehalten.

Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
  • Haushaltssatzung und Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
  • Wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
  • die Aufgaben mit geringem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise, wirksamer erfüllt werden können.

Inhalt und Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung sind im Bericht vom 05.02.2018 aufgezeigt. Die Fraktionen erhielten im Vorfeld eine Ausfertigung des Berichts. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dieter Bunsen, erläutert den Abschlussbericht. Die Haushaltsrechnung 2016 schließt mit folgenden Ergebnissen ab (Vorjahr in Klammern):

  1. Verw.HH in Einnahmen/Ausgaben*        23.391.327,24 €    (20.019.144,07 €)
  2. Verm.HH in Einnahmen/Ausgaben*        9.706.215,49 €      (7.631.643,98 €)
  3. Gesamthaushalt                                33.097.542,73    (27.648.288,46 €)

(*bereinigte Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben)         

Rechtliche Würdigung

Art. 102 Abs. 3 GO

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Stadt Herrieden, die Armendürftungsstiftung Herrieden, die Strobel´sche Stipendienstiftung und die Stadtstiftung Herrieden die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Rechnungsjahr 2016 festzustellen.

  1. Der Stadtrat genehmigt die gebildeten Haushaltseinnahme- und –ausgabereste im Vermögenshaushalt 2016.
  2. Der Stadtrat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gemäß Art. 66 GO.
  3. Der Stadtrat genehmigt die Jahresrechnung 2016 mit allen Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2018 10:40 Uhr