Änderung der Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden


Daten angezeigt aus Sitzung:  72. Stadtratssitzung, 11.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 72. Stadtratssitzung 11.07.2018 ö 14

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates am 12.04.2018 wurde der Beschluss gefasst, dass die Zuschussrichtlinie der Stadt Herrieden mit sofortiger Wirkung (Stand: 12.04.2018) in Kraft treten soll.
Bei der Ausarbeitung der Zuschussrichtlinie wurde nicht an die Arbeit der kulturschaffenden Vereine gedacht. Diese Arbeiten sind sehr zeitintensiv und auch mit einem zum Teil hohen finanziellen Risiko verbunden.
Dieser Sachverhalt soll nun nachträglich in der Zuschussrichtlinie aufgenommen werden.

Der in die Zuschussrichtlinie aufzunehmende Textbaustein soll wie folgt lauten:

  • Veranstaltungen von kulturschaffenden Vereinen:
Auftretende Defizite, gemäß der Jahresrechnung, werden bis zu 100 % von der Stadt Herrieden übernommen. Es werden nur Veranstaltungen berücksichtigt, bei denen Eintritt verlangt wurde. Ferner werden nur solche Positionen in der Jahresrechnung berücksichtigt, welche im betreffenden Kalenderjahr durchgeführt und direkt mit der Veranstaltung in Verbindung gebracht werden können.

Der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften fasste folgenden Beschluss: „Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Aufnahme des Sachverhaltes „Veranstaltungen von kulturschaffenden Vereinen“ in der Zuschussrichtlinie zu beschließen. Die Zuschussrichtlinien treten ab dem Beschluss im Stadtrat in Kraft.“ Mit einer Abstimmung von 0:7 hat der Ausschuss für Jugend, Kultur, Sport, Tourismus und Partnerschaften die Änderung der Zuschussrichtlinie abgelehnt.

Beschluss

Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Jugend-, Kultur-, Sport, Tourismus und Partnerschaften an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2018 11:08 Uhr