Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern


Daten angezeigt aus Sitzung:  69. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss, 02.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss (Stadt Herrieden) 69. Bau-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss 02.10.2018 ö 5.1

Sachverhalt

Formlose Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern von Daniel Nefzger, auf Flst. Nrn.: 994/26, 994/8 und 992/21, Gemarkung Herrieden, Münchener Straße 29 und 31.

Herr Nefzger hat die oben genannten Grundstücke erworben und möchte diese mit zwei Einfamilienwohnhäusern  bebauen. Herr Nefzger beabsichtigt für das Wohnhaus 2 über das städtische Grundstück Flst. 997, Gemarkung Herrieden zuzufahren.
Der Sachverhalt wird in der Sitzung erläutert.

Rechtliche Würdigung

Das Bauvorhaben liegt im unüberplanten Innenbereich des Stadtgebietes Herrieden und ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.

Beschluss

Der BUL-Ausschuss kann die gemeindliche Einvernahme in Aussicht stellen. Die Zufahrt kann jedoch nur über die Münchener Straße erfolgen. Sämtliche Kosten der Erschließung sind vom Antragsteller zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2018 11:57 Uhr