Umwidmung der Straße "Weg zum Müllplatz"
Daten angezeigt aus Sitzung:
74. Stadtratssitzung, 26.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit der Eintragungsverfügung vom 02.10.1995 wurde die Straße „Weg zum Müllplatz“ unter der BV-Nr. 58 als Ortsstraße Nr. 40 in Herrieden gewidmet.
Diese Ortsstraße beginnt am Kreisverkehr an der Staatstraße 2249 und endet an der Gemarkungsgrenze Herrieden/Hohenberg zwischen dem Flst. 628 und Flst. 628/1 Gemarkung Herrieden.
Der Lageplan und die Widmung vom 02.10.1995 ist im RIS hinterlegt.
Vor dem Ausbau der Straße führte dieser Weg zur ehemaligen Hausmülldeponie der Stadt Herrieden, von daher auch die bisherige Namensgebung resultiert. Da die Straße nun ausgebaut und die Hausmülldeponie nicht mehr vorhanden ist, ist der bisherige Straßenname irreführend.
Eine durchgängige Umbenennung der Straße „Weg zum Müllplatz“ in „Am Wasserturm“ ist nicht möglich, da die Straße „Am Wasserturm“ auf der Gemarkung Hohenberg und die Straße „Weg zum Müllplatz“ auf der Gemarkung Herrieden liegt. Die Widmung einer Straße ist zwingend einer Gemarkung zuzuordnen.
Daher schlägt der Sachbearbeiter dem Stadtrat vor, die Straße von „Weg zum Müllplatz“ in „An der Umgehung“ umzuwidmen.
Am 17.09.2018 führte die Geschäftsleitung ein Gespräch zu diesem Thema mit Altbürgermeist
er Werner Herzog. Dieser schlägt anstelle „An der Umgehung“ die Bezeichnung „Stegbrucker Straße“ vor.
Für die Umwidmung gilt: Diese ist ohne großen Verwaltungsaufwand möglich, da keine Bürger mit der Anschrift „Weg zum Müllplatz“ wohnen und daher keine Postanschrift geändert werden muss.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die Ortstraße Nr. 40 in Herrieden (BV-Nr. 58) „Weg zum Müllplatz“ in „Stegbrucker Straße“ umzuwidmen.
Erster Bürgermeister Alfons Brandl wird als Verzeichnisführer beauftragt, diese Verfügung zu vollziehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Dokumente
Lageplan und Eintragungsverfügung (.pdf)
Datenstand vom 08.11.2018 08:25 Uhr