Zuführung zur Sonderrücklage; Außerplanmäßige Ausgabe
Daten angezeigt aus Sitzung:
77. Stadtratssitzung, 27.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des FPA vom 22.11.2018 beraten:
„Wie in der Stadtratssitzung vom 07.11.2018 im Rahmen der Bekanntgabe des Haushaltszwischenberichts mitgeteilt, verlief das bisherige Wirtschaftsjahr für die Stadt Herrieden erfreulich gut. Die geplante Schuldenaufnahme musste aufgrund der positiven Entwicklung im Bereich der Steuereinnahmen nicht erfolgen. Aufgrund der diesjährigen hohen Steuereinnahmen und der daraus im übernächsten Jahr entstehenden höheren Umlagebelastung (Kreisumlage) empfiehlt die Kämmerei den derzeitigen Liquiditätsspielraum zu nutzen und eine außerplanmäßige Zuführung zur Sonderrücklage in Höhe von 250.000 € durchzuführen. Die Sonderrücklage befindet sich außerhalb des Haushaltes und beträgt derzeit 2.224.195,46 €.“
Der Beschluss des FPA lautet:
„Der FPA-Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat der außerordentlichen Ausgabe „Zuführung zur Sonderrücklage“ in Höhe von 250.000 € zuzustimmen. Die Sonderrücklage befindet sich außerhalb des Haushaltes.“
Rechtliche Würdigung
§ 20 Abs. 1 KommHV
Finanzielle Auswirkungen
HHSt. 9100.9103 außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 250.000 €.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des FPA´s an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.01.2019 09:29 Uhr