Errichtung eines Antennenträgers inkl. Technikcontainer
Daten angezeigt aus Sitzung:
79. Stadtratssitzung, 16.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Folgender Sachverhalt wurde in der Sitzung des BUL-Ausschusses am 15.01.2018 beraten:
„Bauantrag für die Errichtung eines Antennenträgers (55 m Stahlgittermast) inkl. eines Technikcontainers von der DFMG Deutsche Funkturm GmbH, RV Nürnberg, Bayreuther Straße 1, auf Flst. 847, Gemarkung Neunstetten, Nähe Esbach.
Der Bauantrag wurde direkt am Landratsamt abgegeben. Nun bittet das Landratsamt Ansbach die Stadt Herrieden um ihr gemeindliches Einvernehmen.“
Es wurde im BUL-Ausschuss dagegen gestimmt, die gemeindliche Einvernahme zu erteilen. Somit empfiehlt der BUL-Ausschuss dem Stadtrat die gemeindliche Einvernahme nicht zu erteilen.
Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben liegt direkt angrenzend an der Abgrenzung des Bebauungsplans Nr. 16.1 „Logistikzentrum Esbach“ im Außenbereich. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung ist und wenn es
„…2. der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistung, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient (§ 35 BauGB, Abs. 1, Nr.2)…“.
Beschluss
Der Stadtrat schließt sich der Empfehlung des BUL-Ausschusses an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2019 08:23 Uhr