Neugewählte Feuerwehrkommandanten - Bestätigung durch den Stadtrat
Daten angezeigt aus Sitzung:
80. Stadtratssitzung, 13.02.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bei neugewählten Kommandanten unserer Freiwilligen Feuerwehren bedarf es laut „Bayerisches Feuerwehrgesetz“ (BayFwG) der Zustimmung bzw. Bestätigung des Stadtrates.
Als 1. Kommandanten der FFW Herrieden wurde bei der Jahreshauptversammlung am 12.01.2019 Herr Stefan Beckenbauer in seinem Amt bestätigt.
Als 2. Kommandanten der FFW Hohenberg wurde bei der Jahreshauptversammlung am 12.01.2019 Herr Michael Ziesel in seinem Amt bestätigt.
Zum 1. Kommandanten der FFW Rauenzell wurde bei der Jahreshauptversammlung am 27.01.2019 Herr Sebastian Bänsch neu gewählt.
Als 2. Kommandanten der FFW Rauenzell wurde bei der Jahreshauptversammlung am 27.01.2019 Herr Robert Weis in seinem Amt bestätigt.
Als 1. Kommandanten der FFW Heuberg wurde bei der Jahreshauptversammlung am 24.11.2018 Herr Markus Raab in seinem Amt bestätigt.
Zum 2. Kommandanten der FFW Heuberg wurde bei der Jahreshauptversammlung am 24.11.2018 Herr Heiko Denzinger neu gewählt.
Rechtliche Würdigung
Art. 8 BayFwG
Gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 BayFwG ist der Kommandant der Feuerwehr, deren Einsatzmittel die jeder anderen Ortsfeuerwehr überwiegen, kraft Gesetzes federführender Kommandant. Damit ist Herr Stefan Beckenbauer mit der Bestätigung des Stadtrates federführender Kommandant der Feuerwehren der Stadt Herrieden.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt den
im Sachverhalt genannten Kommandantenwahlen zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Stefan Beckenbauer war bei der Abstimmung nicht im Saal
Datenstand vom 15.04.2019 08:34 Uhr