Haushalt 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  81. Stadtratssitzung, 13.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 4

Sachverhalt

Der von der Verwaltung erstellte Haushaltsplanentwurf 2019 wurde in fünf Sitzungen des Finanz- und Personalausschusses am 22.11., 13.12.2018, 22.01., 13.02. und 13.03.2019 vorberaten. Die sich in diesen Sitzungen ergebenden Änderungen wurden in das Werk eingearbeitet. Den Mitgliedern des Finanz- und Personalausschusses und den Fraktionsvorsitzenden wurde im Vorfeld jeweils ein Exemplar in Papierform zugestellt. Darüber hinaus wurde der komplette Haushalt in das Ratsinformationssystem eingestellt. Der Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 13.03.2019 die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Haushaltsplan 2019 mit all seinen Anlagen zu beschließen.
Bürgermeister Brandl verliest seine Haushaltsrede, die als Anlage dem Protokoll beigefügt ist.

Erster Bürgermeister Brandl erläutert den Haushalt 2019.

Rechtliche Würdigung

Aufgrund der geplanten Kreditaufnahme für Investitionen ist gemäß Art. 71 Abs. 2 GO die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch das Landratsamt erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamthaushaltsvolumen: 31.585.060 €

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2019 mit ihren Anlagen:




Haushaltssatzung

der Stadt Herrieden

Landkreis Ansbach

für das Haushaltsjahr 2019


Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt die Stadt Herrieden folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                          23.101.310 €

und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                           8.533.250 €
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf    
                                                                    1.330.740 €  

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
       a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)       365 %
       b) für die Grundstücke (B)                                              365 %

  1. Gewerbesteuer                                                                 305 %





§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
                                                                    1.500.000 €

festgesetzt.


§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2018 - 2022 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2019.


§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2019 in Kraft.


Herrieden, den 13.03.2019  
Stadt Herrieden



Brandl
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
HH2019_Haushaltsrede (.pdf)
HH2019_Satzung (.pdf)
HH2019_Vorbericht (.pdf)
HH2019_Stellenplan (.pdf)
HH2019_Darlehensübersicht (.pdf)
HH2019_GrafikVerwHH (.pdf)
HH2019_GrafikVermHH (.pdf)
HH2019_GrafikSchulden (.pdf)
HH2019_GrafikKreisumlage (.pdf)
HH2019_Gesamtplan (.pdf)
HH2019_VerwHH (.pdf)
HH2019_VermHH (.pdf)
HH2019_Gruppierungsübersicht (.pdf)
HH2019_Querschnitt0-8 (.pdf)
HH2019_HHQuerschnitt9 (.pdf)
HH2019_FiPla_Arten (.pdf)
HH2019_FiPla_Aufgaben (.pdf)
HH2019_DauerndeLeistungsfähigkeit (.pdf)
HH2019_Bauprojektliste_15.01. (.pdf)

Datenstand vom 04.04.2019 09:52 Uhr