Feststellung der Jahresrechnung 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  81. Stadtratssitzung, 13.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Herrieden) 81. Stadtratssitzung 13.03.2019 ö 5

Sachverhalt

Stadtratsmitglied Dieter Bunsen trägt den Sachverhalt vor. In der Sitzung vom 13.09.2018 nahm der Stadtrat die Jahresrechnungen 2017 der Stadt Herrieden, der Armendürftungsstiftung Herrieden, der Strobel´schen Stipendienstiftung und der Stadtstiftung Herrieden zur Kenntnis und verwies sie zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung in den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 GO). Das Gremium hat hierzu insgesamt acht Sitzungen abgehalten.

Die Rechnungsprüfung erstreckt sich auf die Einhaltung der für die Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
  • Haushaltssatzung und Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind sowie die Jahresrechnung und die Vermögensnachweise ordnungsgemäß aufgestellt sind,
  • Wirtschaftlich und sparsam verfahren wird,
  • die Aufgaben mit geringem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise, wirksamer erfüllt werden können.

Inhalt und Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung sind im Bericht vom 22.01.2019 aufgezeigt. Die Fraktionen erhielten im Vorfeld eine Ausfertigung des Berichts. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Dieter Bunsen, erläutert den Abschlussbericht. Die Haushaltsrechnung 2017 schließt mit folgenden Ergebnissen ab (Vorjahr in Klammern):

  1. Verw.HH in Einnahmen/Ausgaben*                24.073.965,23 €           (23.391.327,24 €)
  2. Verm.HH in Einnahmen/Ausgaben*                     10.698.065,08 €             (9.706.215,49 €)
  3. Gesamthaushalt                                        34.772.030,31           (33.097.542,73 €)

(*bereinigte Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben)         

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Stadt Herrieden, die Armendürftungsstiftung Herrieden, die Strobel´sche Stipendienstiftung und die Stadtstiftung Herrieden die Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Rechnungsjahr 2017 festzustellen.

  1. Der Stadtrat genehmigt die gebildeten Haushaltseinnahme- und –ausgabereste im Vermögenshaushalt 2017.
  2. Der Stadtrat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt gemäß Art. 66 GO.
  3. Der Stadtrat genehmigt die Jahresrechnung 2017 mit allen Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Prüfungsbericht 2017 (.pdf)

Datenstand vom 04.04.2019 09:52 Uhr